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erklären, oder in diesem Termine ausbleiben, für einwilligend in den Vergleich werden geachtet werden; sodann aber bei Fehlschlagung eines solchen

den 10. Mai 1848

der Inrotulation der Acten und

den 21. Juni 1848

der Bekanntmachung eines Locationserkenntnisses, welches ohne fernerweite Ladung rücksichtlich der Außenbleibenden Mittags um 12 Uhr für publicirt erachtet werden wird, sich zu versehen.

Auswärtige Gläubiger haben zu Annahme etwaiger Verfügungen Bevollmächtigte im hiesigen Orte zu bestellen.

Schloß Pulßnitz, am 27. October 1847.

von Posernsches Gericht.
W. Hentschel, Just.

[248] Edictal-Citation

Es ist zu dem Vermögen des hiesigen Drechslermstr. Johann Gabriel Haufe auf von ihm selbst erfolgte Insolvenzanzeige der Concursproceß eröffnet worden. Daher werden sämmtliche bekannte und unbekannte Gläubiger desselben unter der Verwarnung, daß die, welche außenbleiben, oder ihre Forderungen nicht anmelden, für ausgeschlossen werden geachtet werden, auch resp. bei Verlust der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, hierdurch aufgefordert,

den 23. Juni 1848

an hiesiger Gerichtsstelle legal zu erscheinen, ihre Forderungen zu liquidiren und zu bescheinigen, mit dem bestellten Güter- und Rechtsvertreter, Herrn Advokat Hildebrand in Camenz, gesetzlich zu verfahren und

den 21. Juli 1848

der Inrotulation der Acten und Publication eines Präclusivbescheids, welcher wegen der Außenbleibenden Mittags 12 Uhr für publicirt erachtet werden wird, gewärtig zu sein.

Hierauf haben sämmtliche bei diesem Concurse Betheiligte

den 4. August 1848

Vormittags 11 Uhr zu Abhaltung eines gütlichen Verhörs an Gerichtsstelle allhier anderweit sich einzufinden, mit dem Concursvertreter und unter sich selbst die Güte zu pflegen und, wo möglich, einen Vergleich zu treffen, wobei übrigens diejenigen, welche über Annahme oder Ablehnung des Vergleichs sich nicht, oder nicht bestimmt erklären, oder in diesem Termine außenbleiben, für einwilligend in den Vergleich werden geachtet werden; sodann aber bei Fehlschlagung eines solchen

den 11. August 1848

der Inrotulation der Acten und

den 22. September 1848

der Bekanntmachung eines Locations-Erkenntnisses, welches ohne fernerweite Ladung rücksichtlich der Außenbleibenden Mittags 12 Uhr für publicirt erachtet werden wird, sich zu versehen.

Uebrigens haben auswärtige Gläubiger zu Annahme der in diesem Creditwesen erlassenen Verfügungen Bevollmächtigte im hiesigen Orte zu bestellen.

Schloß Pulßnitz, am 6. März 1848.

Von Posernsches Gericht.
W. Hentschel, Just.

[1034] Nachdem sämmtliche Grundstücksfolien, aus denen das Grund- und Hypothekenbuch von

Niedergersdorf bei Pulsnitz

bestehen soll, mit Ausnahme des etwa und nach Befinden noch aufzustellenden Foliums für die Altgemeindegrundstücke, nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Einschreibung vorbereitet worden, so wird solches und daß der Entwurf gedachten Grund- und Hypothekenbuchs in der Expedition des unterzeichneten in Pulsnitz wohnhaften Justitiars für Alle, welche ein Interesse daran haben, zur Einsicht bereit liegt, hiermit bekannt gemacht. Es werden daher diejenigen, welche gegen den Inhalt deses Grund- und Hypothekenbuchs wegen ihnen an Grundstücken gedachten Orts zustehender dinglicher Rechte etwas einzuwenden haben möchten, hierdurch aufgefordert, diese Einwendungen binnen 6 Monaten und spätestens bis zum

20. April 1848

allhier anzuzeigen, widrigenfalls sie solcher Einwendungen dergestalt verlustig werden, daß ihnen gegen dritte Besitzer und andere Realberechtigte, welche als solche in das Grund- und Hypothekenbuch werden eingetragen werden, keinerlei Wirkung beizulegen ist.

Niedergersdorf bei Pulsnitz, am 4. Oct. 1847.

Das Patriomonialgericht.
Raschig, GD.

[249] Aufforderung.

Wer von den Bewohnern von Kamenz oder von dessen Umgebungen, wie zuverlässigen Vernehmgebungen zu Folge geschehen sein soll, den berüchtigten Schneider Johann Gottlob Friedrich aus Schönbach am Nachmittage des 3. Februar dieses Jahres auf dem Sandberge bei Kamenz mit einem Gewehre unter dem Pelze, das daselbst von ihm besehen worden ist, bemerkt hat, wird im Interesse des Rechts hiermit aufgefordert, sich bei der Gensdarmerie oder bei uns, der Untersuchungsbehörde, wegen Erstattung der Deposizion unverzugt anzumelden.

Kloster Marienstern, am 6. März 1848.

Die Stiftsgerichte.
Für den Syndikus
Spann, Stiftsaktuar.
Empfohlene Zitierweise:
C. S. Krausche: Camenzer Wochenschrift, 16. März 1848. C. S. Krausche, Kamenz 16. März 1848, Seite 6. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:KWS_1848-03-16.pdf/6&oldid=- (Version vom 25.9.2023)