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auf uns und Hunderte von Processen legen sich saugend an den Wohlstand der Gemeinden; immer klarer wird es uns auch, daß der Erwerb eines Theils dieses Rechtes mit rechtswidrigem Verfahren der Gerichte behaftet war. Möge E. K. M. der Ständeversammlung ein Gesetz vorlegen, worin die Ablösung des Pfarrzehntes wiederhergestellt, die Ablösung der Jagd vermittelt und die von Rechtswidrigkeiten der Gerichte begleiteten Fällen einer Lehnsgeldszahlung als zum Erwerb des Lehngeldsbefugnisses unfähig erklärt werden. – Wenn E. K. M. unsere Wünsche erhören wollen, so sind wir der einfachen Ueberzeugung, daß solche Gesetze nur dann zum vollen Glücke des Landes gereichen können und gesichert sind, wenn sie von Ministern ausgeführt werden, welche auch mit ganzer Seele ihnen zugethan sind und dabei nicht erst entgegenstehende Grundsätze zu verläugnen oder aufzuschieben brauchen. Jeder Aufruf E. K. M. an Ihre Sachsen wird einen froheren und begeisterteren Anklang finden, wenn er von Männern gegengezeichnet ist, die das Vertrauen, die Liebe, die Achtung des Volkes genießen. – In unbegrenzter Verehrung und Anhänglichkeit Ew. Königl. Majestät treueste und gehorsamste (Folgen die Unterschriften).

Groß- und Kleinzschocher und nachverzeichnete Orte, den 7. März 1848.

Camenz, 13. März. Von hier ist heute nachstehende Adresse an Se. Maj. den König, unterschrieben vom Stadtrath und den Stadtverordneten und von beinahe 200 Bürgern und Einwohnern, abgesendet worden:

Allerdurchlauchtigster König etc. Ew. K. M. haben sich an Ihre Sachsen gewendet und dieselben zur Ruhe, Ordnung und Gesetzlichkeit, zum unverrückten Festhalten an dem Rechtszustande, welchen die Verfassung begründet hat und zur Eintracht zwischen Fürst und Volk ermahnt. – Und wahrlich der Ausübung dieser Tugenden bedurfte es zu keiner Zeit mehr, wie jetzt, wo in Frankreich eine totale Umgestaltung der Verhältnisse eingetreten ist u. wo sich so wie ganz Deutschland, so auch insbesondere ganz Sachsen, in einer gefährlichen Aufregung befindet. – Wir zweifeln zwar keinen Augenblick, das Ew. M. Selbst die geeigneten Maaßregeln zur Beruhigung Ihres Volkes treffen können und werden, allein weil die Ruhe des Landes, mithin auch die unserer Stadt, auf dem Spiele steht, deshalb halten wir es für unsere heilige Pflicht, offen herauszutreten und, gleich wie dies bereits von vielen Städten Sachsens geschehen ist, unmittelbar an den Stufen des Thrones diejenigen Bitten und Wünsche niederzulegen, deren Erfüllung das treue Volk Ew. M. schon längst ersehnt hat. – Einmüthig im Volke wird aber begehrt: 1) unwiderrufliche Freiheit der Presse; 2) das Recht der freien Versammlung; 3) wirkliche und völlige Glaubensfreiheit; 4) Reform des in zu enge Grenzen gesteckten Wahlrechts; 5) Herstellung von Schwurgerichten für alle Verbrechen; 6) Vereidung des Militairs auf die Verfassung; 7) eine wahrhaft nationale, die Minderung des stehenden Heeres erzielende Volks-Bewaffnung; sowie zur vollständigen Garantie dieser Rechte; 8) Vertretung des Volkes beim Bundestage und 9) Annahme, so wie Festhaltung eines freisinnigen, den Wünschen und Gesinnungen des Volkes, so wie den Erfordernissen der Zeit und des intellectuellen Fortschritts entsprechenden Regierungs-Systems verbunden mit der Wahl entsprechender Männer zu Rathgebern der Krone. – Daß diese Forderungen die Grenzen des Zulässigen nicht überschreiten, dafür haben bereits mehrere deutsche Fürsten Beweis geliefert, denn von ihnen sind alle diese Forderungen theils bereits gewährt, theils ist deren Verwirklichung zugesagt worden. – An Ew. M. wenden auch wir uns deshalb mit der unterthänigsten Bitte: „Allerhöchstdieselben wollen dem Beispiele dieser deutschen Fürsten folgen und Ihrem treuen Volke das, um was es bittet, gewähren.“ – E. M. verdankt Ihr treues Volk schon sehr viel, namentlich die Verfassung, erfüllen Allerhöchstdieselben aber auch noch die nicht verwirklicht sind, fehlt der Schlußstein der Verfassung, und nur die Erfüllung der Wünsche rettet das ganze Land und unsere Familien vor großem, jetzt drohendem Unglücke. – Gern und zu jeder Zeit stehen wir für Ew. M. und unser Vaterland mit Gut und Blut ein und versichern unsere tiefste Ehrfurcht, mit welcher wir verharren Ew. K. M. unterthänigst gehorsamste der Stadtrath und die Stadtverordneten, auch übrige Bürgerschaft zu Camenz. (Folgen die Unterschriften.)

Außer dieser Adresse ist auch noch eine dergleichen an den Stadtrath und die Stadtverordneten zu Leipzig abgegangen, worin ihren ausgesprochenen Wünschen und ihrem Verhalten Beifall gezollt und für Anregung der ersteren gedankt wird.

Eingegangene Beiträge für die Armen in Oberschlesien:

Uebertrag von vor. Nr. 10 Rthlr. 23 Ngr.
Von Fr. Wagner sen. 0[Rthlr.] 5 [Ngr.]
Von Hrn. Wagner jun. -0 [Rthlr.] 5 [Ngr.]
on Hrn. B. K. -0 [Rthlr.] 10 [Ngr.]
Von F. S. -0 [Rthlr.] 10 [Ngr.]
Von Hrn. Fr. Noßke -0 [Rthlr.] 5 [Ngr.]
Von Frau R. B. -0 [Rthlr.] 10 [Ngr.]
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12 Rthlr. 8 Ngr.
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Hierv. wurde am 15. d. abges. 12 [Rthlr.] – [Ngr.]}}
Bestand -0 Rthlr. 8 Ngr.

Fernere Beiträge sind willkommen!

Exp. der Camenzer Wochenschrift.
Empfohlene Zitierweise:
C. S. Krausche: Camenzer Wochenschrift, 16. März 1848. C. S. Krausche, Kamenz 16. März 1848, Seite 10. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:KWS_1848-03-16.pdf/10&oldid=- (Version vom 29.9.2023)