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Einzug im Speicher, vor das Gemeind Recht.

Zuwüßen ist das man in hießiger Gemeind Speicher
vor diesem den Einzug nit so genau beobachtet und die Hr.
haubtleut u. Räth, auß Mildigkeit bald von diesem bald von
Jenem, das mindere für das mehrere genommen, und sonderheitlich
vor diesem, das Gemeind Recht mit einer Louisdor § bald aber
mit ƒ. 10 und hernach mit ƒ. 15 erkaufen können, nachdem aber die
Versorgung der armmen einer jeden Gemeind für eigen auferlegt
worden, als ist man nach dem beyspiel und Exempel andern
Gemeinden zu gebührendem Gegenrecht und hiemit größerem
aufschlag des Einzugs genöthiget worden.
     Wie dann Ao. 1723 der Einzug auf ƒ. 30 ermehret worden.
Ao. 1724 d 8. Wintermonat, an einer Kirchhöry ermehret, das inkünf-
tig ein Jeder Frömbder ehe er in die Gemeind ziehe ƒ. 20 baar
geld erlegen solle für den Einzug. und
     Ao. 1728 ward ihnen nach angehänckt, das sie vor einer ganzen
Kirchhöri anhalten sollen. (§ 1. Luisdor war damahl. ƒ. 7 1/2.-)
     Dieses Gemeinds Protocol wurde Ao. 1727 angefangen von
Hr. Pfarrer Gabriel Walser, mit obigem Vortrag.
     Die in vorigen Zeiten den Einzug geben sind im ersten Kirchenbuch
verschreiben und hier pag 181 - 182 und hernach ist zuersehen das hiesiges
Gemeind Recht bis sƒ. 200 und endlich ƒ. 400 hat müßen zalt werden.
[A.] weillen von denen so wenig Einzug geben viele dem hiesigen armenseckel
zur Last gefallen sind. Althern ist ein altes Geschlächt hier, Kirchbau [4]
     von Joseph und Jägli, Altherr herstammend auch Hermann in Arbon.
[B.] Bäntziger Häny, z Bendlen, für den Einzug ƒ. 7. Ao. 173
  genant Sigmunden Hänys. Deßen nachkommenden
  viel auß dem armenseckel bezogen haben.
Buff, Ully, Maurermeister, auß dem Wald, an Einzug ƒ. 4 zalt.
  und den resten ao. 1732 richtig gemacht.
Bischofberger, Hans, von Teufen, auf der Egg wohnhaft ƒ. 13.-
  Einzug zalt, Ao. 1754 d 19 nbr. hat er wider
  das Teufer Recht erwehlt u. ihme der
[C.] Cüntzler * Einzug wieder zuruk zalt worden.
  nebenstehend
[D.]