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zusammen kommen, zuberathschlagen wie solcher bau am füglichsten für der
hand zunehmen, die werck meister Ernamset, und hat dem nach obgemeldter
Hr. Landamman Zellweger, und Landwaibel Jost Jacob, ein Ermahnung
an sie gethan, sintemahlen ein solcher bau nicht ohne Kosten gemacht werden,
so seye von nöthen, das Sie ein algemeine Steuer, unter einander anlegen,
darzu sie nun gmeinlich gutwillig geweßen, sich mit Leib und guth zu-
dienen erbotten, und hernach folgende Steur Jeder aus eignem guten freyen
willen, ohne genöthiget oder gezwungen zugeben versprochen, den halben
Theill auf sant Lorentzen Tag, des vierzehenden, und den anderen halben-
theil auf Sant Lorentzen Tag, zu Jahr um, im fünfzehenden Jahr zuerlegen.
     Namlich und des Ersten hat Haubtmann.
Wälte Rechsteiner, die hofstatt zur Kirchen, Thurn und Kilchhof, oder
Blatz der begräbnus versprochen, auch darauf sein Haus und Stadel, ab dem
Felßen /: da Jezunder die Kilchen staht :/ hinweg geschliesen, und den blatz
auf einer gemeind begehren, zur hofstat bewielliget.
     Demnach hat haubtmann Hans Tanner, das Tach auf die Kielchen,
und den Helm des Thurns in seinen Kosten machen laßen, Es seyen
Schindlen, Negel, und Teckerlohn.
Sonsten haben gemeine gemeindsgnosen, wie oben angedeutet, frejwillig
zugeben versprochen, wie hernach folget.

Haubtmann   Hans Koller   ƒ. 100.-
  Christian Bruderer   100.–
  Andereas Schitlj   20.–
  Thoman Lutz   50.–
  Michael Rechsteiner   30.–
  Leonhard Lautbacher   12.–
  Jagly Altherr   24.–
Hr.   Jacob Schwendymann   15.–
  Hans Locher, auf Horüti   30.–
  Ullrich Lancker   14.–
  Ully Horütiner   15.–
  Dietrich Schmidly   4.–
  Zachrias Krüsy   1.–
Hr.   Ully Krüsy   20.–
  Claus Schmidly   18.–