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Diesem folgt der Herr Doctor und Professor Aemilius Ludwig Hombergk zu Vach, welcher auch in seinem Amte zeigt, daß er vom obgedachten seligen Herrn Vicecanzlar Hombergk ein würdiger Sohn sey. Von der ungemeinen Stärcke, die er absonderlich in dem Römischen Rechte besitzt, zeugen auch seine verschiedene Dissertationes, davon ich die beede letztere, die er erst vor kurtzem gehalten, als eine Probe mit beyzulegen die Ehre habe.

Weil auch sein mündlicher Fürtrag eben so deutlich, als seine Gelehrsamkeit gründlich ist, so hat er jederzeit eine starcke Anzahl von Zuhörern gehabt, und daß solche jemehr und mehr zunimmt, ist kein Wunder. Denn er sagt kein Wort vergeblich, und läßt keinen einzigen Punct unerörtert, wenn solcher aus den Alterthümern und der Historie der Rechte erklärt, und auf den heutigen Gebrauch angewendet zu werden verdienet. Die Collegien, so er von Zeit zu Zeit auf Verlangen seiner Zuhörer gehalten, sind: Historia Iuris über des seel. Herrn Vicecanzlar Koppens Einleitung; Boehmeri Positiones de gradibus prohibitis; Ius Cambiale und Strykii Introductionem ad praxin forensem. Für ordentlich aber ließt er alle Jahr über die Institutiones iur. ciu. und Pandectas nach Heineccius Einleitungen, welche von ihm und seinen Herren Collegen deswegen beliebt worden, weil sie vor vielen andern dergleichen Art Büchern in sofern einen Vorzug haben, daß man das Römische Recht darinne in mehrerm Zusammenhange und aus seinen