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schon an sich mit dem republikanischen Geiste unverträglich, dass Jemand von Adel, im Dienste eines Fürsten, oder wohl selbst gar irgendwo Herr über Land und Leute, Bürger sein soll. Wir wären dann hier wieder dem Schicksale dienstbarer Bauern hingeworfen, und um nichts gebessert. Oder wollen sie wohl gar ihre Güter durch eingesessene Bürger verwalten lassen, und nur die Einkünfte ziehen, um sie im Auslande zu verzehren?

Was nun die Titel betrifft, die abgelegt werden sollen, so könnte ihnen die Republik diese Schelle immer noch vergönnen, wenn es nicht gewisse politische Rücksichten gäbe, über die sich kein Verhältniss hinaus setzen kann. Der König von England führte seit Jahrhunderte den Titel: KÖNIG VON FRANKREICH. Die Zeit ist gekommen, wo er ihn wird ablegen müssen. Aber es wird der Republik schwerlich einfallen, jenem Herrn in Mietau den Beinamen LUDWIG XVIII KÖNIG VON FRANKREICH abzufordern; wenn sich die geistlichen Kurfürsten von Montabauer, von Aschaffenburg und von Linz genannt haben. Freilich wird die Sache noch ein Paar Sitzungen zu Rastadt veranlassen, denn es giebt ja überall noch Leute, die sich von ihrem leeren