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damahls der König in die Abtretung des diesseitigen Rheinufers durch einige geheime Artikel des Friedens gewilligt habe, und bei der jetzigen Regierung hat die Republik wohl keine Ursache mehr, an der Aufrichtigkeit dieser Freundschaft zu zweifeln, vielweniger noch an den aufrichtigen Wünschen der königlichen Länder für das Wohlergehen der Republik. In Berlin mag der Gesandte seine dreifarbige Fahne ausstecken; das Publikum wird nicht dabei, wie bei einem wunderbaren Meteore zusammen laufen. O gewiss, die Freiheit des Geistes ist unschätzbar! und ein König verdient doppeltes Lob, wenn dieses Menschenrecht ihm heilig ist.

Wir sind hier ganz ruhig bei den Hoffnungen der kleinern Stände und der Reichsritterschaft. Diese Herren glauben nämlich von der Republik das Recht zu erhalten, ihre Herrschaften auf dem diesseitigen Rheinufer noch ferner, so wie ungefähr Landsassen unter der Landeshoheit, besitzen zu dürfen. Nein! grotesker ist nie ein Gedanke in einem noch nicht verbrannten Gehirne ausgeheckt worden. Haben wir doch schon ein sprechendes Beispiel in den Niederlanden, wo die Glieder der ehemahls regierenden Familie ihre Güter binnen einer bestimmten Zeit verkaufen müssen. Es ist