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von denen mit Evidenz erwiesen werden kann, dass sie zum Besten des Landes selbst gemacht worden sind, mag es darunter wohl äusserst wenige geben, und diese könnten immer (wenn nicht auch die stärkere Macht ein Opfer zu fordern berechtigt wäre) auf den neu acquirirten Ländern der Republik haften bleiben. Aber die andern müssen nothwendig auf die zur Entschädigung bestimmten Länder übertragen werden. Ich missgönne den verlierenden Fürsten ihren Stand nicht, der ihnen von neuem wieder angewiesen werden soll, aber wahrlich den wünschenswerthen Tausch, mit Schulden überhäufte Länder, die noch nach Menschenaltern an den Wunden des Kriegs bluten werden, für Schuldenfreie hingeben zu dürfen, würde ich ihnen missgönnen. Wer hätte dann wohl mehr Vortheil aus dem ungeheuern Unglücke gezogen, das seit sieben blutiger Jahre an Deutschland hängt? Vor den Schreckenbildern des gegenwärtigen Zeitpunkts dürften sie sich allein nicht entfärben, die das Feuer des Kriegs so recht mit heissem Eifer angeblasen haben, und immer noch mit neuen Kräften fortbliessen, als der König von Preussen am 5. Aprill 1795 zu Basel der Coalition entsagt hatte, und der Freund der Republik geworden war. Politiker behaupten, dass schon