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Land und Leute zu regieren, vorausgesetzt, dass es sich nach der Zeit mit ihm nicht gebessert hat, was kann da wohl die Antwort sein? Traurig ist der Gedanke, dass gegen die Erkenntnisse der höchsten Gerichte in solchen Sachen, am Ende noch die Willkühr der Fürsten aufkommen kann, und man weiss, was man sich von ihr zu versprechen hat. Über die Sache des Fürsten kann es ausser den Kabinetten in Deuschland nur Eine Stimme geben. Sie spricht: hier kommt es darauf nicht an, ob der Fürst ein Narr sei, ein Narr in dem Verstande, wie ihn die Juristen fordern? ob er ohne Unterbrechung solch ein Narr sei, oder ob er lucida intervalla habe? Es fragt sich nur, da hier von keinem Privatmann die Rede ist, der höchstens nur sein Geld auf die Strasse oder in den Fluss werfen kann, von keinem Privatmanne, der nur auf sich selbst Einfluss hat; es fragt sich nur, ob einem Manne, der sich so gezeigt hat, wie der Fürst von Neu-Wied, die Regierung über Land und Leute anvertraut werden könne?

Niemand wird Ja antworten, er sei denn ein fürstlicher Gesandter, dessen Herr nächstens ein ähnliches Schicksal zu erwarten hätte.

Das Verfahren des Kammergerichts in dieser Sache ist so ohne alle Partheilichkeit gewesen, dass