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dieser unangenehmen Zudringlichkeit ihres Fürsten loszumachen.

SCHENK setzte indessen mit vieler Geschicklichkeit seine Untersuchungen fort, und schickte einen Bericht an das Kammergericht, der Alles enthält, was man von der Art lesen kann [1].

Der Prozess ward auf diesen Bericht wirklich

  1. Dieser Bericht ist bald darauf in Wetzlar gedruckt und umgetheilt worden, so wie einige andere in diese Sache einschlagende Schriften. Sie haben sich jetzt alle sehr selten gemacht und werden theuer bezahlt. Zu wünschen wäre, dass ein unterrichteter Mann die Geschichte dieses höchst sonderbaren und in manchem Betrachte so merkwürdigen Prozesses schriebe. Eine solche gut ausgearbeitete Geschichte würde gewiss viele Liebhaber und Käufer finden. Die Data dazu sind nicht schwer zu sammeln, besonders bei der immer mehr und mehr zunehmenden Publizität am Kammergerichte, wo es jetzt endlich kein Wagestück mehr ist, von den sogenannten Geheimnissen des Gerichts einen freiern Gebrauch zu machen als zu den Zeiten der Justizverkäufer und der bald darauf folgenden Periode der übertriebensten Zurückhaltung. Die delikate Neuwieder Sache ward vorzüglich in Wetzlar, (nicht allso bald darauf in Regensburg) mit der lobenswürdigsten Publizität getrieben. Die Abstimmungen im Senat mit allen rationibus decidendi und dubitandi gingen 2 Tage nach der Sitzung schon in Abschrift herum und nur einige Assessoren waren Buchstaben- und Annodomini-Männer genug, ihre wohlhergebrachten krausen Stirnen darüber zu machen.