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seltsame Mischung von Schwachheit, Schwärmerei, Kurzsichtigkeit, Widersinn und Ungereimtheit bezeichnet; die Unterthanen kännten die schwache Seite des Fürsten, die Gesetze hätten alles Ansehen verloren, weil der Fürst keine Stärke hätte, sie zu handhaben. Alles sähe einer Anarchie ähnlich. Der hochseelige Fürst hätte seinen Sohn von jeher für Regierungsunfähig gehalten, und daher in seinem Testamente ganz ausgeschlossen; wiewohl er davon aus Furcht vor einem Prozesse wieder abgegangen wäre, und mit dem bekannten Reverse sich begnügt hätte.

Bei allen diesen bedenklichen Umständen wünschte die Fürstin, dass das Kammergericht solche Vorkehrungen treffen möchte, wodurch dem weitern Verfalle und dem gänzlichen Verderben des Hauses kräftigst vorgebeugt würde.

Die fürstlichen Regierungs- und Kammer-Räthe äusserten:

Dass der Fürst eine sehr merkliche Geistes-Schwäche in seinen Begriffen, Urtheilen, Schlüssen und Handlungen verriethe, und dass bei dieser Schwäche des Fürsten die Unterthanen auf Gesetze und Ordnung gar nicht mehr achteten, ja sogar zuweilen über die Schwachheit