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seines Ehestandsjournal, und verlangte von ihr eine Erklärung: ob sie etwas gegen seine jetzige Beischläferin einzuwenden habe? Sie antwortete, dass sie dazu ihre völlige Einwilligung gebe, besonders da sie von der Mätresse sehr viel Gutes hörte. Es wäre gleich anfangs ihre Meinung gewesen, dass sich der Fürst eine Beischläferin halten sollte.

Gleich anfangs entstanden in dem Gemüte des Fürsten über das Privilegium der Stadt Neu-Wied vielfältige Skrupel. Weil darin allen Fremden, die sich daselbst niederlassen wollen, verschiedene Freiheiten zugesagt werden, so meinte der Fürst, es könnte gar Niemand, der sich zur Bürgeraufnahme meldete, abgewiesen werden; denn es hiesse: wer sich dort niederlassen wollte. Auch könnte diess Privilegium nicht abgeändert werden, denn es hiesse: zu ewigen Tagen, und jedermänniglich, allso wäre die ganze Welt dabei interessirt. Wenn dieses Privilegium nicht beobachtet würde, träte die Strafe von 10 Mark Goldes ein. Wie viel Strafen zu 10 Mark Goldes gäbe das nicht? Zwar klagte darüber Niemand, aber wäre es nicht eine Obligation, allen Leuten zu sagen: Vermöge dieses Privilegiums bin ich euch so viele Mark Goldes schuldig? Ist dadurch nicht eine Schuld gemacht worden? Im Privilegio heisst es: