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Regierung von Land und Leuten völlig untüchtig machte.

Der alte Fürst errichtete demnach im Aprill 1788 vor seiner Regierungs-Kanzellei ein gerichtliches Testament, worin er erklärte: dass sein Sohn nicht fähig wäre, Land und Leute künftig zu regieren, noch seine Kinder zu erziehen. Er ernannte hierauf, dem Wiedischen Stammverein vom 20. Mai 1613 gemäss, seinen Enkel, CHRISTIAN FRIEDRICH [1], zu seinem Erben und regierenden Nachfolger in den Wiedischen Landen, und substituirte demselben seine übrigen jüngern Brüder. Die Vormundschaft übertrug er, auf den sich ergebenden Fall seiner Gattin, und wenn diese mit Tode abgehen würde, seiner Schwiegertochter, mit und neben dem regierenden Grafen von Witgenstein. Dem Prinzen legirte er zur lebenslänglichen Wohnung das Haus in der Fasanerie, und jährlich 6000 Fl. rh. zum Unterhalte.

Eine Besorgniss, die über dieses Testament entstand, war, der Erbprinz möchte nach dem Tode des alten Fürsten Lust zur Regierung bekommen,

  1. Der zweite Enkel. Bei dem ersten, KLEMENS, zeigten sich damahls schon die deutlichsten Spuren einer völligen Imbecillitat.