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woraus sich ergibt

(7)

Bewegt sich das Teilchen adiabatisch, so ist und demnach .

Die Energiegleichung des Massenteilchens lautet

(8)

wo die kinetische Energie des Teilchens bedeutet und die auf dasselbe von außen wirkende Kraft.

Wegen (7) kann man statt (8) auch schreiben

(9)

Bei adiabatischer Bewegung ist

(10)

wo augenscheinlich in (10) und (8) dieselbe Größe sein muß. Diese Bemerkung ist für das Folgende von Wichtigkeit.

Nun kehren wir zu Nr. 12 zurück. Wir sahen dort, daß die ponderomotorische Kraft auf die Ladung wirkt, und daß dabei

(11)

ist. Auch ist eine von der Zeit unabhängige Größe.

Wir nehmen nun an, ein Massenteilchen sei mit der Ladung geladen und bewege sich adiabatisch im elektrischen Feld. Dann wird auf das Teilchen dieselbe Kraft wirken.

Wirkt nun auf das adiabatisch bewegte Teilchen eine beliebige ponderomotorische Kraft , so müssen wir nach dem Obigen annehmen, daß dieses auch der Bedingung (11) genügt.

Nun sagt die Mechanik, daß die Kraft gleich dem Produkte aus Ruhemasse und Beschleunigung ist, d. h.

(12)

Infolge des Relativitätsprinzips muß aber auch gelten

(13)

Da nun der Bedingung (11) genügen muß, so muß auch, wegen (12) und (13) (da ist), ein Vektor


Empfohlene Zitierweise:
Wladimir Sergejewitsch Ignatowski: Das Relativitätsprinzip (Ignatowski). Archiv der Mathematik und Physik, Leipzig 1911, Seite 33. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:IgnatowskiRelativ.djvu/41&oldid=- (Version vom 1.8.2018)