Zugleich verschwinden aber auch die linken Seiten von (10) und (14), und wir erhalten dann unter Berücksichtigung von (18)
(19)
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(20)
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Diese Gleichungen (18)—(20) zusammen mit (13) gelten für eine beliebige Geschwindigkeit der Materie. Wir ersehen, daß sie dieselbe Form haben, wie für ruhende Körper. Weiter folgt aus (17)
(21)
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oder wegen (18) und (20)
(22)
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Hieraus und aus (18) erhalten wir statt (10)
(23)
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Aus (23) und (14) ersehen Wir, daß die Gleichungen (18)—(20) nicht nur dieselbe Form wie bei ruhenden Körpern haben, sondern, daß sie auch ihre Form behalten bei dem Übergang von einem System zum anderen. D. h. die eben aufgestellten Gleichungen für bewegte Körper genügen, infolge der Annahme II dem Relativitätsprinzip.
Es bleibt uns nur noch übrig, die Beziehungen zwischen und für bewegte Körper aufzustellen.
Auf Grund von I folgt augenscheinlich
(24)
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Hieraus und aus (15) und (16) erhalten wir, unter Berücksichtigung, daß bei der Transformation auf Ruhe , , ist,
(25)
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(26)
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(27)
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oder
(26a)
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(27a)
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wo
(28)
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(29)
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bedeuten.