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Aus (12) und (10) folgt weiter

(19)

und

(20)


11. Dichte. Massenänderung. Kontinuitätsgleichung. Wir verfolgen jetzt die Bewegung eines Mediums, greifen ein Volumenelement desselben heraus und transformieren es auf Ruhe (System , ) im Moment . Im selben Moment mißt der Beobachter auf die Masse , Dichte und die Änderung der Masse pro Volumen- und Zeiteinheit. Es ist also

(1)

Man bezeichnet als Ruhemasse, als Ruhedichte und kann entsprechend als Ruhemassenänderung bezeichnet werden.

Da nun und gewisse Zahlenwerte bedeuten, so folgt wegen (13) und (12) Nr. 8, da hier und infolgedessen

ist, aus (1)

(1a)

D. h. ist eine Invariante, falls wir die Ruhemasse resp. Ruhedichte im Auge behalten.

Gesetzt wir bestimmen die Dichte und die Massenänderung pro Volumen- und Zeiteinheit vom ruhenden System aus. Dann ist

(2)

Ein Vergleich von (2) und (1a) führt uns dazu,

(3)

auch als eine Dichte aufzufassen, die aber nicht gleich zu sein braucht, sondern sich aus der Ruhedichte berechnet. Aus (3) ergibt sich augenscheinlich

(4)

Angenommen es sei

(5)

Empfohlene Zitierweise:
Wladimir Sergejewitsch Ignatowski: Das Relativitätsprinzip (Ignatowski). Archiv der Mathematik und Physik, Leipzig 1911, Seite 24. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:IgnatowskiRelativ.djvu/32&oldid=- (Version vom 1.8.2018)