Seite:Hoffmann Zur Judenfrage.pdf/23

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

als Erbtheil der Väter auf Kinder und Enkel überging. Aber dem Juden in seiner jetzigen Stellung erschweren es die Vorschriften und Gebräuche seines Glaubensbekenntnisses, Handarbeiten gemeinschaftlich mit Christen zu verrichten. Die Christen aller Religionsparteien feiern gemeinschaftlich die Sonntage und die meisten Kirchenfeste. Römischkatholische und Evangelische, welche namentlich in Deutschland häufig vermischt neben einander wohnen, haben jährlich höchstens zwei einzelne Feiertage, welche jeder Theil ins Besondere durch Enthalten von seinen gewöhnlichen Berufsarbeiten heiligt. Die Juden können schon vermöge ihrer Minderzahl keinen Anspruch auf die Befugniß machen, an diesen Sonn- und Festtagen, welche zusammengenommen beinahe ein Sechstheil des Jahres ausmachen, die Feier der Christen durch öffentlichen Betrieb ihrer Geschäfte zu stören; sie verlieren aber für ihren Erwerb noch ein zweites Sechstheil des Jahres durch die strenge Feier ihrer Sabathe und Kirchenfeste, welche nicht auf die gleichen Tage mit den christlichen fallen. Der Nachtheil, welcher hieraus bei den meisten körperlichen Arbeiten entsteht, ist schon an sich so bedeutend, daß es für den Juden sehr unvortheilhaft bleiben würde, sich denselben zu widmen. Der Jude darf nicht allein lebenslänglich das Fleisch von ihm für unrein geachteter Thiere nicht genießen, sondern auch die reinen müssen unter Beobachtung besonderer Gebräuche für ihn geschlachtet werden, und überhaupt ist in der Zubereitung seiner Speisen so viel Eigenthümliches, daß eine strenge Beachtung seiner Ritualgesetzte es ihm beinahe unmöglich macht, an den Mahlzeiten der Christen theilzunehmen. Dadurch wird alle häusliche Genossenschaft, alles Zusammentreten zu gemeinschaftlichem Genusse nach gemeinschaftlicher Arbeit für den Juden in solchem Maaße erschwert, daß er es nur im höchsten Nothfalle räthlich finden kann, sich darauf einzulassen. Zwar mangelt es auch in

Empfohlene Zitierweise:
Johann Gottfried Hoffmann: Zur Judenfrage. Berliner Lesekabinett, Berlin 1842, Seite 24. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hoffmann_Zur_Judenfrage.pdf/23&oldid=- (Version vom 1.8.2018)