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zusammengenommen 28,064 Personen am Ende des Jahres 1810 enthielten, also beinahe die Hälfte der Zahl, welche in den vorstehend benannten 25 größern Gemeinden lebte. Davon befindet sich eine in Köln am Rhein von 818 Mitgliedern, wovon jedoch 233 in Deutz wohnen, welches, obwohl eine eigene Ortsgemeinde bildend, doch jetzt wesentlich nur als ein Zubehör von Köln anzusehen ist. Ferner hat Magdeburg noch eine hierher gehörige Judengemeinde von jedoch nur 559 Mitgliedern. Frankfurt a. d. O., eine der ansehnlichsten Mittelstädte des Staats, enthält 648 Juden; Groß-Glogau, welches auch noch zu den bedeutenderen Mittelstädten zu zählen ist, 995; und Bonn, das einen ähnlichen Rang unter den Städten einnimmt, 525. - Von den übrigen hierher gehörigen 36 Städten befinden sich 25 im Großherzogthume Posen, 7 in Westpreußen, und 4 in Oberschlesien. Nur wenige derselben gehören noch zu den minder ansehnlichen Mittelstädten, und es dürften in dieser Beziehung nur Bromberg als Sitz einer Regierung, Ratibor als Sitz eines Oberlandesgerichts, Gleiwitz als Mittelpunkt des Oberschlesischen Bergbaus, und Traustadt im Regierungsbezirk Posen noch besonders hervorzuheben sein. Unter den andern sind einige Ortschaften von so geringer Einwohnerzahl, daß die daselbst wohnende Judengemeinde über ein Drittheil und bis zur Hälfte ihrer gesammten Bevölkerung enthält. Auch von denjenigen im Stande der Städte repräsentirten Ortschaften, worin nur zwischen 3-500 Juden wohnen, befindet sich ein großer Theil in sehr kleinen Städten der Provinz Posen. Es sind dieser Ortschaften nach der Zählung von 1840 überhaupt noch 48, und es gehören davon an der Provinz Posen 21; Westpreußen 11; Schlesien 7; Rheinprovinz 4; Brandenburg 2; Pommern 2 und Sachsen 1. - Hierzu gehört nur noch eine große Stadt nämlich Stettin, ferner von ansehnlichen Mittelstädten Elbing

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Johann Gottfried Hoffmann: Zur Judenfrage. Berliner Lesekabinett, Berlin 1842, Seite 20. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hoffmann_Zur_Judenfrage.pdf/19&oldid=- (Version vom 1.8.2018)