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Tagsatzung Ludwig Seiler von Luzern nach Mailand, um den Herzog zur Rückgabe des Silbers zu bewegen, dessen Wert auf 12654 Pfund, 2 Solidi und 6 Groschen in kaiserlicher Münze, gleich 3834½ Gulden, 5 Solidi und 6 Groschen rheinisch angeschlagen wurde. Der Herzog willigte der Eidgenossenschaft zuliebe ein, obgleich nicht all dieses Silber in seinen Schatz übergegangen war, da er vielmehr ein Drittel dem Münzmeister, ein anderes dem Entdecker des Schmuggels hatte überlassen müssen. In zwei Briefen vom 8. Februar 1498, welche Seiler nach Hause brachte, kündigte der Herzog die Absendung eines Bevollmächtigten an, welcher die Sache bereinigen werde. Dieser kam auch in der Person des herzoglichen Kanzlers Francesco Litta zu der auf den 20. März nach Luzern anberaumten Tagsatzung und verhandelte da mit den vier schweizerischen Mitgliedern der Huntpissgesellschaft, welche im Namen aller erschienen waren, dem Ritter Ulrich Muntprat von Zürich, dem Jakob von Hertenstein, Bürger von Luzern, dem Dominikus von Frauenfeld, Bürger von Zürich, und dem Moriz Hurus[1]. Es wurde den 24. März vereinbart, die obengenannte Summe solle am 1. März nächsten Jahres an die Faktoren der Gesellschaft in Mailand oder, wenn der Herzog diesen Termin nicht einhalten könne, in Luzern an die Gesellschaft selbst ausgezahlt werden, in letzterem Fall aber in rheinischer Münze und unter Schadloshaltung der Gesellschaft bezüglich des Zinses[2]. Gewiss ein unvermuteter Sieg, welcher bloss dem mächtigen Einfluss der Eidgenossenschaft zuzuschreiben ist! Die Gesellschaft selbst war offenbar im Unrecht; doch fehlt die Denkschrift, in welcher sie eine


  1. Die Hurus oder Hyrus stammen aus Konstanz. In der ersten Zeit des Buchdrucks übten zwei Hurus aus Konstanz diese Kunst in Spanien. Im Konstanzer Missivbuch vom Jahr 1477 kommen drei Brüder von Schönau vor, „die man nennt Huruss“.
  2. Ich teile diese Uebereinkunft mit in der Urk. Nr. XVIII. Die Geschichte ihres Zustandekommens wird noch einigermassen vervollständigt durch den Abschied der Berner Tagsatzung vom 19. Februar 1498. Siehe Sammlung der älteren eidgenössischen Abschiede Bd. 3, Abteil. 1, S. 564; vgl. ferner S. 564.
Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Heyd: Die grosse Ravensburger Gesellschaft. J. G. Cotta’sche Buchhandlung Nachfolger, Stuttgart 1890, Seite 21. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Heyd_RV_21.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)