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Pässe führten hinaus an den Bodensee, auf welchem Konstanz das Recht des Geleites besass, und in diese Stadt selbst. Wohin es dann weiter ging[1], das haben wir hier nicht zu erörtern. Wohl aber müssen wir die entgegenkommende Haltung des Rats von Konstanz ins Auge fassen, welcher im Jahr 1392 (Dienstag vor Lichtmess) die Errichtung eines Hauses (die Ueberschrift gibt ihm den bezeichnenderen Namen einer Gred) beschloss, worin den „Walhen von Mailan und andern frömden Lüten“ ihr Gut besorgt und aufbewahrt werden solle[2]. Es konnte ja auch der Stadt Konstanz nur zum Gewinn ausschlagen, wenn die lombardischen Kaufleute auf ihrem Wege nach Deutschland oder von Deutschland her mit ihren Waren hier Aufenthalt machten. Im Vertrauen auf die im beiderseitigen Interesse liegende Freundschaft nahm die Mailänder Kaufmannschaft wiederholt die Dienste der Stadt Konstanz in Anspruch, wenn eines ihrer Mitglieder auf deutschem Boden festgenommen oder beraubt worden war, und der Herzog von Mailand that auch wieder einen Gegendienst, indem er auf die Bitte der Stadt Konstanz zwei Ravensburger Kaufleute, denen in seinem Gebiet das Gleiche begegnet war, in Freiheit setzte[3]. So waren für die Huntpissgesellschaft die Wege durch die Lombardei zum voraus geebnet. Kamen ihr auf der einen Seite die Handelsprivilegien zu gute, welche die Herzöge von Mailand seit Filippo Maria Visconti (gest. 1447) allen Deutschen einräumten[4], so erfuhr sie noch grössere Förderung eben durch das Wohlwollen, welches man am mailändischen Hofe und


  1. Zunächst allerdings durch die Grafschaft Nellenburg. Reg. Nr. 51–55.
  2. Konstanzer Ratsbuch von diesem Jahr im dortigen Stadtarchiv.
  3. Zeitschr. f. d. Gesch. des Oberrheins 4, 32 ff.
  4. Die Privilegienbriefe aus dem 15. Jahrhundert existieren nicht mehr im Original, wohl aber findet sich ein solcher von Galeazzo Maria Sforza aus dem Jahr 1469 vollständig eingerückt in eine Urkunde von Francesco II. Sforza aus dem Jahr 1522, wo dieser Herzog auf die Bitte der Kaufleute von Ober- und Niederdeutschland sowohl jenen Privilegienbrief als die Erneuerungen desselben von 1477 und 1495 bestätigt. Eine Abschrift davon verdanke ich Herrn Ghinzoni.
Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Heyd: Die grosse Ravensburger Gesellschaft. J. G. Cotta’sche Buchhandlung Nachfolger, Stuttgart 1890, Seite 15. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Heyd_RV_15.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)