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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

auch nicht bemerkt. Das geschieht durch den Geist, der einen, wenn auch noch so kleinen Eindruck empfängt und ihn der Seele mitteilt. Aber dies läßt nichts gegen die Werke der Hexen schließen, da alles dies, wie gesagt, auf natürliche Weise geschehen kann.

Drittens, wie oben gesagt, werden die Gebräuche der Hexen zurückgeführt auf die zweite Art des Aberglaubens, die man Weissagung nennt; aber gewisser Dinge sich aber­gläubisch bedienen bei bestimmten Beobachtungen, wird auf die dritte Art zurückgeführt, deshalb gehört das Argument nicht hierher; endlich auch, weil sie zurückgeführt werden nicht auf jede beliebige Art von Weissagung, sondern auf die, welche durch ausdrückliche Anrufung der Dämonen geschieht; und da dies auch auf viele Arten geschehen kann, durch Nigro­mantie, Geomantie, Hydromantie etc., worüber zu vergleichen 2, 2, 95, 5, deshalb hat auch diese Weissagung der Hexer, wenn sie auf Hexenwerk sinnen, wie sie eine sehr hohe Natur unter den Verbrechen einnimmt, so auch ein anderes Gericht zu gewärtigen. Wenn daher in der Weise argumentiert wird, daß, weil wir die verborgenen Kräfte der Dinge nicht erkennen können und auch die Hexer auf Geheimes ausgehen, gesagt wird, wenn sie nach Natürlichem strebten, um aus natürlicher Kraft natürliche Wirkungen hervorgehen zu lassen, dann wäre ihnen das, wie sich von selbst versteht, erlaubt; oder auch zu­gegeben, daß, wenn sie abergläubisch Natürliches erstrebten, nämlich derartige Dinge, auf die sie bestimmte Charaktere und irgendwelche unbekannten Worte aufschreiben, die sie gebrauch­ten, um Gesundheit, Freundschaft oder einen andern Nutzen sich zu verschaffen, aber nicht um irgendeinen Schaden zu­zufügen, dann könnte solches, wenn ohne ausdrückliche, so doch nicht ohne schweigende Anrufung der Dämonen ge­schehen und wird für unerlaubt gehalten.

Weil jedoch dies und ähnliches auf die dritte Art des Aber­glaubens, nämlich auf die Beobachtung der eitlen Dinge zu­rückgeführt wird, wie gesagt ist, deshalb trägt dies nichts bei zur Frage über die Ketzerei der Hexen. Auch die Lösung, daß dieser dritten Art vier Unterarten zugeschrieben werden, weil der Betreffende sich der Beobachtung bedient, um ein Wissen zu ergründen oder Vermutungen zu gewinnen über Glück oder Unglück oder zur Umgehung der heiligen Worte oder zur Verwandlung von Körpern in einen besseren Zustand, daher auch S. Thomas in jenem Titel der Frage, ob die zur Verände­rung der Körper verordneten Beobachtungen erlaubt seien, 9, 96, ar. 2 der erwähnten Summa, bemerkenswerterweise

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 25. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/61&oldid=- (Version vom 1.8.2018)