Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/606

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

gehandelt worden ist; von denen es auch eine so große Anzahl gibt, wie man aus ihren Geständnissen erfahren hat, daß kein Dörfchen existiert, wo derartige sich nicht finden. Dieser Gefahr wäre auf jeden Fall von den Präsidenten im Lande in der Weise zu begegnen, daß ausschließlich vereidigte Hebammen von den Präsidenten bestallt würden, nebst anderen Mitteln, die im zweiten Teile des Werkes berührt worden sind.

Es trifft sich auch, von den Hexen-Bogenschützen (zu reden), die durchaus zur Schmach der christlichen Religion um so gefährlicher (ihre Taten) enthüllen, je sicherere Hehler, Gönner und Verteidiger sie in den Ländern (an den Personen) der Vornehmen und Fürsten haben. Das aber alle solche Hehler, Gönner etc. in bestimmten Fällen meistens verdammungswürdiger als alle Hexen sind, wird so erklärt: Die Verteidiger solcher werden nämlich von den Kanonisten und Theologen als in zweierlei Art vorhanden bezeichnet, einige nämlich sind Verteidiger des Irrtums, andere aber der Person; und zwar sind diejenigen, welche den Irrtum verteidigen, verdammungswürdiger als selbst die, welche irren, indem sie nicht bloß für Ketzer, sondern vielmehr für Ketzerführer zu halten sind, wie sich XXIV, qu. 3, qui illorum, ergibt; und von diesen Verteidigern sprechen gemeiniglich die Gesetze deshalb nicht, weil sie von anderen Ketzern nicht unterschieden werden. Bei ihnen findet auch der oft zitierte Kanon ad abolendam, §. praesenti eine Stätte.

Es gibt gewisse andere, die zwar nicht den Irrtum verteidigen, jedoch die irrende Person verteidigen, indem sie nämlich mit ihren Kräften und ihrer Macht Widerstand leisten, daß solche Hexer oder beliebige andere Ketzer nicht in die Hände des Glaubensrichters zum Verhör oder zur Bestrafung kommen u. ä.

Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 212. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/606&oldid=- (Version vom 8.9.2022)