Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/603

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

beseitigen, darf er auf keinen Fall dulden, besonders diejenigen, welche mit Schädigung des Nächsten derlei begehen, und zwar sagt man, daß sie es mit Schädigung des Nächsten ausüben, wenn die Behexung so von dem einen genommen wird, daß sie dem anderen angetan wird. Dem steht nicht entgegen, wenn diejenige (Person), der sie angetan wird, selber eine Hexe ist oder nicht; und ob jene (eine Hexe) ist, die die Behexung angetan hat, oder nicht; oder ob (der Behexte) ein Mensch oder irgend eine andere Kreatur ist. Bezüglich aller dieser Punkte ergeben sich klar die in der oben zitierten Frage hergeleiteten Taten und Geschehnisse.

Aber wenn gefragt wird, was der Richter tun soll, wenn ein solcher behauptet, er behebe Behexungen durch erlaubte und nicht durch unerlaubte Mittel, oder auf welche Weise der Richter derlei wahrheitsgemäß erkennen könne, so wird geantwortet, daß jener vorgeladen und befragt werden soll, welcher Mittel er sich bedient; jedoch darf man bei seinen Worten nicht stehen bleiben: sondern der geistliche Richter, dem es von amtswegen obliegt, soll selber oder durch irgend einen Dorfpfarrer untersuchen, der die einzelnen Pfarrkinder nach geleistetem Eide, den er verlangen kann, genau ausforschen soll, welcher Mittel sich jener bedient; und wenn sich welche zusammen mit abergläubischen Mitteln finden, wie sie gemeiniglich gefunden werden, sind (die betreffenden Frauen) wegen der schrecklichen, von den Canones verhängten Strafen, wie sich weiter unten ergeben wird, auf keinen Fall dulden.

Und wenn er gefragt wird, wodurch die erlaubten Mitteln von den unerlaubten unterschieden werden können, während jene immer behaupten, sie beseitigten derlei durch gewisse Gebete und Anwendungen von

Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 209. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/603&oldid=- (Version vom 8.9.2022)