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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

wird; und es werde der Fall angenommen: Die festgenommene Hexe hat behauptet, daß jene bei ihren Hexentaten dabeigewesen sei, was jedoch die Angezeigte standhaft leugnet. Was soll also (der Richter) tun? Es wird durchaus nötig sein zu erwägen, ob sie auf Grund irgend welcher Werke heftig verdächtig ist und ob ein heftiger Verdacht in einen ungestümen überzugehen imstande ist; soweit in dem vorgenannten Falle, wenn der zur Verantwortung Vorgeladene nicht erscheint, sondern sich hartnäckig weigert, er der Ketzerei leicht verdächtig wird, auch wenn er in einer Sache vorgeladen ist, die keine Glaubenssache ist. Wenn er aber, in einer Glaubenssache vorgeladen, zu erscheinen sich weigert und wegen seiner Hartnäckigkeit exkommuniziert wird, dann wird er verdächtig, weil dann der leichte Verdacht in einen heftigen übergeht; und wenn er ein Jahr hindurch beharrt, dann geht der heftige in den ungestümen über: so wird der Richter beachten, ob die Angezeigte auf Grund der mit der festgenommenen Hexe gepflegten nahen Beziehungen heftig verdächtig ist, wie es unmittelbar (vorher) in der fünften Art der Möglichkeit berührt worden ist. Dann wird es nötig sein zu erwägen, ob eben dieser heftige Verdacht in einen ungestümen übergehen kann. Es wird nämlich angenommen, daß er es kann, d. h., daß die Angezeigte selbst bei den Schandtaten der Festgenommenen dabei gewesen ist, wenn sie häufig nahe Beziehungen zu ihr gehabt hat. Es ist also für den Richter nach der sechsten Weise, einen Glaubensprozeß abzuschließen, vorzugehen, wie es in der sechsundzwanzigsten Frage berührt wird.

Wenn gefragt wird, was der Richter tun soll, wenn auch dann noch eine solche von einer anderen festgenommenen Hexe Angezeigte durchaus beim Leugnen verharrt, unbeschadet aller möglichen, gegen sie vorgebrachten

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 205. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/599&oldid=- (Version vom 14.9.2022)