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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

„Diejenigen aber, die an ihre Irrtümer glauben, beurteilen wir in ähnlicher Weise als Ketzer“, weil man auch aus den Taten auf die Neigung schließt — dazu (vergl.) art. XXXII, qu. 2, qui viderit — deshalb scheint es, daß sie schärfer zu bestrafen und zu verurteilen sind als diejenigen, die der Ketzerei für leicht verdächtig gehalten werden, so wie manche auf Grund leichter Vermutungen zu verurteilen sind, z. B. weil sie jenen Dienste geleistet, Briefe getragen, ihren Irrtümern zwar keinen Glauben beigemessen, aber sie doch nicht angezeigt und von ihnen Unterhalt angenommen hatten. Aber mag man nun jene oder diese darunter verstehen — das, was im Rate der Erfahrenen auf Grund des leichten Verdachtes beschlossen worden ist, muß der Richter durch folgende Praktik ausführen: Ein solcher soll nämlich abschwören oder sich kanonisch reinigen, nach dem, was in der vierten Art, einen Glaubensprozeß abzuschließen, unter der vierunddreißigsten Frage berührt wird.

Aber trotzdem es vielmehr gut scheint, daß die Abschwörung zuzuerkennen ist, und zwar wegen des zitierten c. excommunicamus I, §. qui vero inventi fuerint sola suspicione notabili etc., so dürfen sie doch nicht, falls sie rückfällig werden, mit der Strafe für Rückfällige bestraft werden; und zwar soll vorgegangen werden, wie es in der vierten Art, einen Glaubensprozeß abzuschließen, bei der vierunddreißigsten Frage berührt worden ist.

Die fünfte Art tritt ein, wenn ein solcher Angezeigter als heftig verdächtig erfunden wird, und zwar in ähnlicher Weise (wie vorhin) entweder infolge des eigenen Geständnisses oder der Aussagen einer anderen festgenommenen Hexe. Es gibt Leute, welche zu diesen schwer Verdächtigen diejenigen rechnen, die Hinderer der Richter sind, indem sie diese direkt oder indirekt in

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 202. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/596&oldid=- (Version vom 14.9.2022)