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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

büßt nach der Weise, über welche oben in der sechsten Art, einen Glaubensprozeß zu beendigen, gehandelt wird. Wenn er aber erschienen ist und sich nicht einverstanden erklärt, abzuschwören, soll er als wahrer, unbußfertiger Ketzer dem weltlichen Arme nach der Weise übergeben werden, wie es oben gesagt ist, und zwar wird darüber gehandelt in der zehnten Art, einen Glaubensprozeß zu beendigen. Wenn er sich aber hartnäckig weigert, zu erscheinen, dann werde der Spruch in der Weise folgenden Wortlautes formuliert:

„Wir N. N., durch die göttliche Barmherzigkeit Bischof der und der Stadt, in Beachtung, daß du N. N. von dem und dem Orte der und der Diözese, uns wegen ketzerischer Verkehrtheit angezeigt worden bist, indem das öffentliche Gerücht es berichtete oder durch die Angabe Glaubwürdiger, sind wir, denen das von Amtswegen obliegt, dazu verschritten, nachzusehen und zu untersuchen, ob das Geschrei, welches uns zu Ohren gekommen war, sich auf irgend welche Wahrheit stützte. Aber da wir gefunden hatten, daß du in der Ketzerei ertappt seist, indem sehr viele glaubwürdige Zeugen gegen dich aussagten, haben wir befohlen, dich vor uns zu berufen und festzuhalten. (Es werde angegeben, wie es gekommen ist: ob er nämlich erschienen ist und ob er unter Eid verhört, gestanden hat oder nicht.) Aber danach bist du, vom Rate des bösen Geistes geführt und verführt, und dich fürchtend, deine Wunden mit Wein und Öl heilsam pflegen zu lassen, entflohen (— oder man schreibe, falls es sich so verhält: hast Kerker und Arrest gebrochen und bist gleichermaßen entflohen) und hältst dich hier und dort verborgen, und wir wissen durchaus nicht, wohin dich der vorher genannte böse Geist geführt hat.“

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 194. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/588&oldid=- (Version vom 14.9.2022)