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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

Erörterung der Werte des Prozesses zusammen mit dem guten Rate von im Recht Erfahrenen als der ketzerischen Verkehrtheit überführt befunden wird, jedoch flüchtig oder hartnäckig abwesend ist, man aber eine angemessene Zeit lang auf ihn gewartet hat; und zwar findet dies in drei Fällen statt: der erste ist es, wenn der Angezeigte in der Ketzerei entweder durch eigenes Geständnis oder durch die Evidenz der Tat oder durch gesetzmäßige Vorführung von Zeugen ertappt worden ist, aber geflohen ist, oder sich abwesend hält und gesetzmäßig vorgeladen nicht hat erscheinen wollen. Der zweite Fall ist es, wenn jemand angezeigt und auf Grund irgend einer Angabe gegen ihn als solcher angenommen und für in gewisser Weise resp. leicht verdächtig gehalten wird und so vorgeladen wird, um sich bezüglich seines Glaubens zu verantworten, und, weil er es hartnäckig verweigert hat, zu erscheinen, exkommuniziert wird und exkommuniziert diese [sic! und diese] Exkommunikation verstockten Sinnes erträgt und sich immer hartnäckig fernhält. Der dritte Fall ist, wenn jemand direkt das Urteil oder den Glaubensprozeß des Bischofs oder der Richter gehindert oder dazu seine Hilfe, seinen Rat oder seine Begünstigung geboten hat; ein solcher ist mit dem Dolche der Exkommunikation durchbohrt: hat er nun diese ein Jahr hindurch mit verhärtetem Gemüte ertragen, so ist er von da an als Ketzer zu verdammen, nach c. ut inquisitionis, §. prohibemus, de haer. l. VI; und sich hartnäckig abwesend gehalten hat.

Im ersten Falle ist jener also Beschaffene als unbußfertiger Ketzer zu verdammen, nach c. ad abolendam, §. praesenti. Im zweiten und dritten ist er nicht als unbußfertiger Ketzer zu verurteilen, sondern gleichsam als bußfertiger Ketzer zu verdammen, nach c. cum contumacia und nach c. ut inquisitionis, §. prohibemus, de

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 189. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/583&oldid=- (Version vom 14.9.2022)