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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

und wenn sie sehen, daß ein Zeuge schwankt oder sonst Indizien gegen ihn vorhanden sind, um derentwillen er verdientermaßen für verdächtig gehalten wird, eine falsche Aussage gemacht zu haben, sollen sie ihn nach dem guten Rate Erfahrener verhaften und vorgehen, wie die Gerechtigkeit es raten wird. Denn man hat häufiger und häufiger in Erfahrung gebracht, daß ein so durch glaubwürdige Zeugen Ertappter, nachdem er lange beim Leugnen verharrt hatte, seine Verkehrtheit enthüllt und die Wahrheit, die er schon länger geleugnet hat, dann von freien Stücken gesteht, wenn er zum Herzen zurückgebracht und besonders, wenn er wahrheitsgemäß belehrt wird, daß er nicht dem weltlichen Arme übergeben werden, sondern zur Barmherzigkeit zugelassen wird; und häufig hat man gefunden, daß Zeugen, von Bosheit getrieben und von Feindseligkeit überwunden sich gegenseitig zusammengetan haben, um einem Unschuldigen ketzerische Verkehrtheit nachzusagen; und später, auf die häufige Belehrung seitens des Bischofs und der Offizialen hin, durch die Gewissensbisse ermüdet und von Gott aus inspiriert widerrufen, was sie gesagt haben, und gestehen, daß sie ihm boshafterweise eine solche Schandtat nachgesagt hätten. Daher muß man mit dem Urteile über einen solchen, so Ertappten nicht eilen, sondern man muß auf ihn längere Zeit warten, ein Jahr oder mehrere, bevor er so dem weltlichen Gerichtshofe übergeben wird.

Wenn der also Angezeigte, gesetzmäßig Ertappte, nachdem man diese angemessene Zeit auf ihn gewartet und gebührenden Eifer (ihn umzustimmen) angewendet hat, seine Schuld anerkannt und gerichtlich gestanden hat, daß er zur vorgenannten Zeit in ketzerischer Verkehrtheit verstrickt gewesen ist und einverstanden ist, diese und (überhaupt) jede Ketzerei abzuschwören und als sowohl durch eigenes Geständnis als durch gesetzmäßige

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 183. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/577&oldid=- (Version vom 14.9.2022)