Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/565

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

heiligen Kirche zurückgekehrt wärest, eine heilsame Pönitenz auferlegt haben. Aber nach allem oben genannten und nach Ablauf so vieler Jahresläufte bist du uns jetzt neuerlich wiederum angezeigt worden, daß du wiederum in solche abgeschworene Ketzereien (— sie sollen namhaft gemacht werden —) verfallen bist. Wiewohl wir von dir derlei mit Mißfallen gehört haben, sind wir doch, da die Gerechtigkeit uns dazu zwingt, dazu verschritten, zu untersuchen, die Zeugen zu vernehmen, dich zu laden und unter Eid zu verhören, wie nicht minder alles und jedes zu tun, was wir nach den kanonischen Bestimmungen tun mußten. Da wir nun gewiß gegenwärtige Sache mit dem gebührenden Ende abschließen wollten, haben wir einen feierlichen Rat von sowohl in der theologischen Fakultät als auch im kanonischen und bürgerlichen Recht Erfahrenen sich versammeln heißen, und nachdem in und über allen und jeden Handlungen und Verhandlungen ein ebenso reifer als gut verdauter Rat der Vorgenannten abgehalten, die Werte des Prozesses besehen und sorgfältig erörtert und alles mit gleicher Wagschale abgewogen ist, wie es zu geschehen (die Gerechtigkeit) verlangte, haben wir gesetzmäßig sowohl durch Zeugen als durch dein eigenes, gerichtlich entgegengenommenes Geständnis gefunden, daß du in die abgeschworenen Ketzereien zurückverfallen bist. Denn wir haben gefunden, daß du das und das gesagt oder getan hast. (Es werde alles ausgeführt.) Deshalb haben wir dich auch verdientermaßen nach dem Rate Vorgenannter für rückfällig gehalten und halten dich dafür, gemäß den kanonischen Bestimmungen, was wir beklagend berichten und berichtend beklagen.

Aber weil du auf unsere und rechtschaffener (anderer) katholischer Männer Belehrung hin mit Eingebung der göttlichen Gnade wiederum zu dem Schoße der

Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 171. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/565&oldid=- (Version vom 8.9.2022)