Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/563

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

zu entkleiden ist; und so jeglichen kirchlichen Amtes beraubt, werde er dem Gutdünken der weltlichen Macht zur Bestrafung mit der gebührenden Ahndung überlassen, wie es im c. ad abolendam, § praesenti de haer. (heißt).

Wenn also ein solcher von seinen Rangordnungen zu degradieren und (dann erst) dem weltlichen Gerichtshof zu überlassen ist, rufe der Bischof die Prälaten und frommen Männer seiner Diözese zusammen, weil zwar nicht einst, jedoch jetzt der Bischof allein mit den Prälaten und anderen frommen und erfahrenen Männern seiner Diözese einen in heilige Rangordnungen Eingesetzten degradieren kann, wenn er dem weltlichen Arme zu überlassen oder für seine ketzerische Verkehrtheit auf Lebenszeit einzumauern ist, nach c. quoniam, de haer. l. VI. Wenn aber der vorher festgesetzte Tag herankommt, an welchem der Rückfällige, falls er in heilige Rangordnungen eingesetzt gewesen ist, zu degradieren und dem weltlichen Arme zu übergeben, wenn er ein Laie gewesen, zu überlassen ist; während sich zur Anhörung des endgiltigen Urteils auf irgend einem Platze oder Orte außerhalb der Kirche das Volk zusammenschaart, der Inquisitor eine Rede hält und der Rückfällige selbst dort auf eine hohe Stelle hingestellt wird, während der weltliche Gerichtshof zugegen ist, falls der Rückfällige zu degradieren ist, soll der Bischof, in priesterliche Gewänder gekleidet, unter Beistand der Prälaten seiner Diözese den zu Degradierenden, der vor ihm steht, gekleidet und vorbereitet, als wenn er in seinem Range ministrieren sollte, von seinem Range degradieren, wobei er mit dem höheren Range anfängt und so schrittweise bis zum untersten; und wie sich der Bischof bei der Verleihung eines Ranges der dazu von der Kirche eingesetzten Worte bedient, so kann er sich bei der Degradierung bei jeder Wegnahme, des Meßgewandes, der

Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 169. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/563&oldid=- (Version vom 8.9.2022)