Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/553

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

vorgegangen zu untersuchen, die Zeugen zu vernehmen und dich vorzuladen und unter Eid zu verhören und anderes zu verrichten, was von uns zu verrichten war. Nachdem dies vollbracht, die Werte dieses Prozesses besehen, fleißig betrachtet und gleichermaßen erörtert, alles und einzelne einer derartigen Sache vorgeführt, behandelt und verhandelt und in und über diesem mehrmals ein reifer Rat von Theologen und im Recht Erfahrenen abgehalten und verdaut worden ist, haben wir dich in der vorgenannten Ketzerei in dem und dem Orte oder in den und den Orten bei guten und gewichtigen (Leuten) als öffentlich übel beleumdet befunden, weswegen wir dir, wie es uns die kanonischen Bestimmungen befehlen, die kanonische Reinigung zugeschoben haben, mit der du dich hier öffentlich vor uns gereinigt hast; und gleichermaßen haben dich die Reinigungshelfer selbst gereinigt. Wir haben auch gefunden, daß du das und das begangen hast (— es werde namhaft gemacht —) um dessentwillen wir dich nicht unverdientermaßen (— heftig oder leicht: es werde gesagt, ob es dieses ist oder jenes —) für verdächtig gehalten haben, und zwar wegen der vorgenannten ketzerischen Verkehrtheit, weswegen wir dich als so und so Verdächtigen die Ketzerei haben abschwören lassen (— es werde gesagt: „alle Ketzerei“, wenn er als heftig Verdächtiger, oder „die obengenannte Ketzerei“, wenn er als leicht Verdächtiger abgeschworen hat —). Aber weil wir derlei, was du vollbracht hast, auf keinen Fall dulden können noch dürfen, sondern nach dem Rate der Gerechtigkeit gezwungen werden, es zu meiden, verurteilen oder büßen wir, der vorgenannte Bischof oder Richter, sitzend vor dem Tribunal nach der Weise urteilender Richter, während die hochheiligen Evangelien vor uns liegen, damit im Angesichte Gottes unser Urteil ergehe und unsere Augen die Billigkeit sehen, dich N. N., den vorgenannten, der

Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 159. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/553&oldid=- (Version vom 8.9.2022)