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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

angehört hat. (Und dann weiter, wie oben berührt worden ist:) deshalb schwöre und verspreche ich, daß ich das und das, und das und das, (— es werde namhaft gemacht! —) was ich getan habe und um dessentwillen ich verdientermaßen wegen solcher Ketzerei übel beleumdet bin, daß außerdem Ihr mich für verdächtig haltet, in der Folge niemals tun oder sagen noch mir Mühe geben werde, daß es geschehe. Desgleichen schwöre und verspreche ich, daß ich jede Pönitenz, die Ihr mir für die vorgenannten (Vergehen) aufzuerlegen beschließen werdet, nach Kräften erfüllen und in keiner Weise dagegenhandeln werde; so wahr mir Gott helfe und diese hochheiligen Evangelien. Wenn ich gegen das Vorgenannte, Beschworene und Abgeschworene in Zukunft handele, was Gott abwende, dann unterstelle, verpflichte und verfehme ich mich jetzt für später aus freien Stücken den solchen von Rechtswegen gebührenden Strafen, daß ich mit ihnen getroffen werde, wenn es gesetzmäßig bewiesen ist, daß ich derlei begangen habe“.

Es ist jedoch hier zu bemerken, daß, wenn die Indizien derartig und dermaßen stark sind, daß sie zusammen mit der vorgenannten Bescholtenheit oder auch ohne sie den vorgenannten übel Beleumdeten der Ketzerei heftig verdächtig machen, er dann alle Ketzerei im allgemeinen abschwören soll, wie es oben steht; und wenn er in irgend eine Ketzerei zurückverfällt, er mit der Rückfälligen gebührenden Strafe bestraft werden soll, wie es im c. inter sollicitudines, de purgatione canonica und im c. accusatus de haer. l. VI heißt.

Wenn aber jene Indizien so mäßig und leicht sind, daß sie auch zusammen mit der vorgenannten Bescholtenheit ihn der Ketzerei nicht heftig, sondern nur leicht verdächtig machen, dann wird es genügen, daß er nicht allgemein oder einfach, sondern nur im einzelnen die Ketzerei

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 157. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/551&oldid=- (Version vom 8.9.2022)