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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

(es werde namhaft gemacht!), was ich getan oder gesagt habe und um dessentwillen Ihr mich auch aus meiner Schuld für der genannten Ketzerei ungestüm verdächtig haltet, in der Folge niemals tun oder sagen noch mir Mühe geben werde, daß es geschehe. Desgleichen schwöre und verspreche ich, daß ich jede Pönitenz, die Ihr mir für die vorgenannten (Vergehen) auferlegen wollt, nach Kräften erfüllen und in keiner Weise dagegen handeln werde; so wahr mir Gott helfe und diese hochheiligen Evangelien. Wenn ich nach der Abschwörung in Zukunft dagegen handele, was Gott abwende, dann verpflichte und verfehme ich mich jetzt für später den von rechtswegen Rückfälligen gebührenden Strafen, daß ich mit ihnen getroffen werde.“

Der Notar beachte wohl, in den Akten zu schreiben, daß die genannte Abschwörung von einem der Ketzerei ungestüm Verdächtigen vorgenommen worden ist; damit, wenn er später als rückfällig erwiesen ist, dann als solcher beurteilt und als solcher dem weltlichen Arme übergeben wird.[1]

Wenn dies so verhandelt ist, spreche er ihn von dem Spruche der Exkommunikation frei, deren er für ungestüm verdächtig gehalten worden ist, weil er darin verfallen ist wie bei den oben genannten Ketzereien. Wie daher ein Ketzer, wenn er umgekehrt ist und abgeschworen hat, von dem Spruche der Exkommunikatoin [sic! Exkommunikation] loszusprechen ist, weil jeder Ketzer exkommuniziert ist, nach c. excommunicamus I und II, de haer. und auch nach c. ad abolendam, am Anfang, so ist auch ein solcher, um den es

sich hier handelt, da er, wie früher gesagt, als Ketzer zu

  1. In allen meinen Texten folgt jetzt noch einmal das ganze Stück von der Abschwörung an mit ganz geringen Abweichungen.
Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 152. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/546&oldid=- (Version vom 8.9.2022)