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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

behauptet, wie sie es zu tun pflegen, sie habe jene Worte nicht in solcher Absicht ausgestoßen, sondern in heftiger, weibischer Leidenschaft, daher es auch dem Richter nicht gut scheint, sie dem Feuer überantworten zu können, wobei der ungestüme Verdacht nicht entgegensteht — daß dann der Richter sie im Gefängnis festhält, inquiriert und sie bekennen lasse, ob sie in ähnlichen Dingen schon längst bekannt gewesen sei; und wenn so, ob sie öffentlich wegen solcher Ketzerei übel beleumundet sei, auf grund dessen er zu dem weiteren vorgehen kann, in der Weise, daß sie vor allem dem peinlichen Verhör auf der Folter ausgesetzt werde; und wenn sich Indizien bezüglich solcher Ketzerei oder bezüglich der Hexenkunst der Verschwiegenheit gezeigt haben, z. B. daß sie keine Tränen vergießt, im Gegenteil bei der Folterung als unempfindlich befunden wird, weil sie nämlich nach der Folterung schnell wieder zu allen ihren Kräften kommt, dann gehe er vor mit den verschiedenen, oben genannten Vorsichtsmaßregeln, wo über ähnliches gehandelt wird.

Und im Falle, wo dies alles versagt, möge er dann bedenken, daß, wenn sie ähnliches schon längst begangen hat, sie dann auf keinen Fall loszulassen, sondern ein Jahr lang mindestens im Schmutz des Kerkers festzuhalten und zu peinigen, auch sehr häufig zu verhören ist, besonders an den heiligen Tagen. Wenn sie aber zu dem noch übel beleumdet ist, so kann sie zwar der Richter nach dem, was oben bei der einfachen Ketzerei berührt worden ist, dem Feuer überantworten, besonders wegen einer vielfachen Anzahl von Zeugen, und weil sie öfters in ähnlichen oder anderen Behexungen bemerkt worden ist; weil er jedoch mit Liebe vorgehen will, so lege er ihr die kanonische Reinigung auf, daß sie nämlich zwanzig oder dreißig Reinigungshelfer habe und vorgehe, wie es in der zweiten Art, das Urteil zu fällen, berührt worden ist; in

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 150. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/544&oldid=- (Version vom 8.9.2022)