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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

Wahrheit des heiligen katholischen und apostolischen Glaubens vor Augen haben, während die hochheiligen Evangelien vor uns liegen, damit im Angesichte Gottes unser Urteil ergehe und unsere Augen die Billigkeit sehen, sitzend vor dem Tribunal nach Art urteilender Richter: nämlich daß du dir in der Folge nicht herausnimmst, das und das zu tun, zu sagen oder zu lehren. (Es werde das aufgesetzt, was begangen zu haben er überführt ist; um dessentwillen er der vorgenannten Ketzerei für heftig verdächtig gehalten worden ist; und einiges (weitere), durch das er, wenn er es beginge, sich eines leichten Rückfalles schuldig machen würde. Aber es werde ihm noch anderes auferlegt, so wie es die Abwechslung des Geschäftes erfordert und verlangt, z. B. daß er niemals wissentlich die und die Übungen vornehme, oder diejenigen nicht aufnehme, von denen er weiß, daß sie abgeschworen haben, und ähnliches.) Gefällt ist dieses Urteil (etc.).“

Es ist aber zu beachten, daß der Ketzerei Verdächtige, aber nicht Ertappte, mögen sie nun heftig oder leicht verdächtig sein, nicht lebenslänglich eingekerkert noch lebenslänglich eingemauert werden dürfen, weil das die Strafe für diejenigen ist, welche Ketzer gewesen und dann bußfertig geworden sind, wie sich im c. excommunicamus II de haer. und im c. quoniam, de haer. l. VI ergibt. Aber sie können um dessentwillen, was sie begangen haben und auf grund dessen sie für verdächtig gehalten worden sind, auf eine bestimmte Zeit im Kerker festgehalten und dann, je nachdem es gut scheint, davon befreit werden, nach c. ut commissi. de haer. l. VI. Auch sind derartige Verdächtige nicht mit Kreuzen zu zeichnen. Denn Kreuze sind die Anzeichen eines bußfertigen Ketzers; Verdächtige aber sind nicht für Ketzer gehalten worden; weshalb sie auch nicht (mit dem Kreuze) zu zeichnen

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 146. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/540&oldid=- (Version vom 1.8.2018)