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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

Hexen gehabt, ihren Irrtum unwissentlich verteidigt, die Inquisitoren und die Verfolger jener gehaßt oder auch ihre Verbrechen nicht enthüllt habe. Desgleichen schwöre ich, daß ich niemals an die vorgenannte Ketzerei geglaubt habe noch glaube, noch ihr angehangen habe, noch an sie jemals glauben noch ihr anhängen werde, noch sie gelehrt habe, noch sie zu lehren beabsichtige. Wenn ich in Zukunft etwas von dem Vorgenannten tun werde, was Gott abwende, unterwerfe ich mich willigen Herzens den rechtlichen Strafen für Leute, die in dieser Weise abgeschworen haben; bereit, aller Buße mich zu unterziehen, welche Ihr mir für das, was ich getan und gesagt habe (und weshalb) Ihr mich für verdächtig haltet, auferlegen wollt: ich schwöre, sie nach Kräften zu erfüllen, um in keiner Weise dagegen zu fehlen; so wahr mir Gott helfe und diese hochheiligen Evangelien“.

Die vorgenannte Abschwörung aber finde in der Umgangssprache statt, damit sie von allen verstanden werde. Hat sie stattgefunden, so kann der Richter, falls einer dabei ist, oder der Offizial zu ihm öffentlich in der Umgangssprache folgende oder in der Wirkung ähnliche Worte sprechen: „Mein Sohn (oder: meine Tochter), nachdem du den Verdacht, in dem wir dich hatten, nicht unverdientermaßen abgeschworen und dich durch die vorgenommene Abschwörung gereinigt hast, so hüte dich im übrigen, in diese abgeschworene Ketzerei (von neuem) zu verfallen. Denn wenn du auch dem weltlichen Arme, falls du bußfertig bist, nicht übergeben wirst, weil du als leicht und nicht schwer verdächtig abgeschworen hast, so wirst du dann doch viel stärker bestraft werden, als wenn du nicht abgeschworen hättest, und anstatt für einen mäßig Verdächtigen wirst du für einen heftig Verdächtigen gehalten werden, und wenn du als solcher abschwürst und rückfällig würdest, wirst du mit der für Rückfällige

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 139. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/533&oldid=- (Version vom 8.9.2022)