Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/532

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

gesetzmäßige Vorführung von Zeugen ertappt wird, noch sonst starke oder heftige Indizien betreffs jener Ketzerei gegen ihn vorliegen, sondern nur mäßige und leichte und als solche vom Rate bezeichnet, wegen derer er als der Ketzerei leicht verdächtig jene Ketzerei, wegen derer er angezeigt ist, als solche abschwören kann und soll; und wenn ein solcher rückfällig wird, wird er nicht mit der einem Rückfälligen gebührenden Strafe bestraft, mag er dann schwerer zu bestrafen sein, als wenn er nicht schon vorher abgeschworen hätte; nach c. accusatus am Anfang, de haer. l. VI. Bezüglich dieses ist folgende Praktik zu beobachten. Wenn nämlich ein solcher für öffentlich verdächtig gehalten wird, soll er öffentlich in der Kirche abschwören, in der Weise, wie sie im Urteilsspruche folgt:

„Ich N. N. von der und der Diözese, Einwohner der und der Stadt oder des und des Ortes, vor Gericht erschienen, schwöre vor Euch, Herr Bischof der und der Stadt, während die hochheiligen Evangelien vor mir liegen und ich sie mit meinen eigenen Händen berühre, daß ich im Herzen jenen heiligen katholischen und apostolischen Glauben glaube und bekenne ihn mit dem Munde, den die hochheilige römische Kirche glaubt, bekennt, predigt und bewahrt. Desgleichen schwöre ich, im Herzen zu glauben und bekenne mit dem Munde, daß der Herr Jesus Christus samt allen Heiligen die ganz schlechte Ketzerei der Hexen verabscheut und daß alle, die ihr folgen oder ihr anhängen, auf ewig mit ewigen Feuern werden gepeinigt werden, samt dem Teufel und seinen Engeln, wenn sie nicht Vernunft annehmen und mit der heiligen Kirche durch Bußetun versöhnt werden. Und folglich schwöre ich ab, verleugne und widerrufe ich jene Ketzerei, um dessentwillen Ihr, Herr Bischof und Offizial, mich für verdächtig haltet, daß ich nämlich Verkehr mit

Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 138. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/532&oldid=- (Version vom 8.9.2022)