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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

das vorgenannte gesetzt worden ist. Wenn aber dies beides nicht zusammenwirkt, sondern nur das eine, nämlich z. B. die Verschiedenheit ohne weitere Indizien, oder andere Indizien ohne die Verschiedenheit (in den Geständnissen), so soll es in das Urteil gesetzt werden, so wie man es findet. Das gefällte Urteil soll bald vollstreckt werden oder man soll vorgeben, daß es (bald) vollstreckt werden solle. Der Richter sei jedoch nicht sehr gewillt, jemand peinlich verhören zu lassen; denn peinliche Verhöre und Folterungen werden nur verhängt beim Versagen anderer Beweise; und daher suche er nach anderen Beweisen; findet er sie nicht und hält er auf grund der Wahrscheinlichkeit daran fest, daß der Angezeigte schuldig ist, aber aus Furcht die Wahrheit leugnet, so wende er inzwischen gute und bisweilen auch listige Mittel an, während die Freunde jenes ihn zu bewegen suchen, die Wahrheit zu sagen, und setze seinen Eifer daran, die Wahrheit aus seinem Munde zu bekommen und das Geschäft nicht zu beschleunigen. Denn das häufige Nachdenken, das Elend des Kerkers und die wiederholte Belehrung seitens rechtschaffener Männer machen (den Angeklagten) zur Angabe der Wahrheit geneigt. Wenn man nun angemessen auf den Angezeigten gewartet und ihm in entsprechender Weise Zeit gewährt hat und der Angezeigte vielfach belehrt worden ist, mögen der Bischof und der Richter nach Erwägung aller Punkte im guten Glauben annehmen, daß der Angezeigte die Wahrheit leugnet und ihn dem peinlichen Verhör mäßig auszusetzen, jedoch ohne Blutvergießen, indem sie wissen, daß die peinlichen Verhöre trügerisch und unwirksam sind. Denn manche sind so weich von Gemüt und schwachherzig, daß sie auf eine leichte Folterung hin alles, wenn auch falsches einräumen. Andere aber sind so hartnäckig, daß, wie sehr auch ihnen zugesetzt wird, von ihnen die Wahrheit nicht bekommen

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 134. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/528&oldid=- (Version vom 8.9.2022)