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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

sind, daß er die Ketzerei abzuschwören hätte; er ist jedoch in seinen Geständnissen verschieden, oder es sind sonst noch andere Indizien vorhanden, die zu den peinlichen Verhören und Folterungen ausreichen. Gegen einen solchen ist folgende Praktik zu beobachten. Weil aber in einem solchen Falle gegen den Angezeigten und nicht für ihn ein Zwischenurteil zu fällen ist, daher muß es durch den Inquisitor in Verbindung und nicht getrennt gefällt werden, nach c. multorum. Besonders wenn ein solcher bei leugnenden (Aussagen) fest stehen bleibt und auf keine Weise die Wahrheit bekennen will, auch wenn er von rechtschaffenen Männern dazu angereizt wird, wird das Urteil, welches an Kraft einem endgiltigen nahe zu kommen scheint, in der Art folgenden Wortlautes gefällt werden: „Wir N. N., durch die göttliche Barmherzigkeit Bischof der und der Stadt oder Richter in den der Hoheit des und des Herrn unterworfenen Ländern, in Beachtung, daß du nach sorgfältiger Prüfung der Werte des von uns gegen dich N. N. von dem und dem Orte und der und der Diözese angestrengten Prozesses in deinen Geständnissen verschieden bist und nichtsdestoweniger viele Indizien vorhanden sind, welche ausreichen, dich den peinlichen Verhören und Folterungen auszusetzen, erklären, urteilen und entscheiden wir deshalb, damit die Wahrheit aus deinem eigenen Munde bekommen werde und du die Ohren der Richter in der Folge nicht (mehr) mit Zwischenreden beleidigst, daß du am gegenwärtigen Tage und zwar zu der und der Stunde den peinlichen Verhören und Folterungen unterworfen werden sollst. Gefällt wurde dies Urteil“ etc.

Wenn der peinlich zu Verhörende als (in seinen Geständnissen) verschieden befunden wird und zugleich andere, zum peinlichen Verhör ausreichende Indizien vorhanden sind, werde beides in das Urteil gesetzt, wie es in

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 133. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/527&oldid=- (Version vom 8.9.2022)