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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer


Es ist hier aber zu erwägen, daß, wenn es heißt, es wird dem Bescholtenen auferlegt, sich zu reinigen durch eine drei- oder vierfache Schar seines Standes, Stand hier im allgemeinen und nicht im besonderen (Sinne) genommen wird. Wenn daher ein Bischof zu reinigen ist, wird es ihm nicht abgeschlagen, mit Bischöfen zur Reinigung zugelassen werden zu können; (aber auch) Äbte, Mönche, Presbyter, und bei anderen in ähnlicher Form: de purg. canonica.

Wie oft sich aber ein übel Beleumdeter in der Weise, wie folgt, reinigen soll, erschließt man aus extra de purg. can. quotiens, § porro und c. accepimus quo ad secundum.

Wenn aber der dem übel Beleumdeten zu seiner kanonischen Reinigung bestimmte Termin herankommt, soll der zu Reinigende persönlich mit seinen Reinigungshelfern vor dem Bischof und Inquisitor an dem Orte erscheinen, wo der Bescholtene bekannt ist; und jener, der übel beleumdet ist, soll, die Hand auf das vor ihm hingelegte Buch der Evangelien legend, also sprechen: „Ich schwöre bei diesen vier heiligen Evangelien Gottes, daß ich zu der und der Ketzerei (die er namhaft macht), wegen der ich übel beleumdet bin, niemals gehalten noch an sie geglaubt, noch sie gelehrt habe, noch zu ihr halte, noch an sie glaube“. Er soll nämlich unter Eid das leugnen, um dessentwillen er übel beleumdet ist; was immer es sein mag. Wenn dies geschehen ist, sollen alle Reinigungshelfer die Hand auf das vorgenannte Buch der Evangelien legen und soll jedweder also sprechen: „Und ich schwöre, bei diesen heiligen Evangelien Gottes, daß ich glaube, er hat wahr geschworen“. Dann ist er kanonisch gereinigt.

Zu bedenken ist auch, daß der wegen Ketzerei übel Beleumdete dort zu reinigen ist, wo der übel Beleumdete bekannt ist; und wenn er an vielen Orten bescholten ist,

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 131. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/525&oldid=- (Version vom 8.9.2022)