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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

Reinigung versagst, wir dich für überführt halten werden, wie es die kanonischen Satzungen wollen“.

Hier ist aber zu erwägen, daß, wenn jemand gesetzmäßig als wegen irgend einer Ketzerei öffentlich, übel beleumdet befunden und gegen ihn nichts außer der Bescholtenheit selbst allein bewiesen wird, ihm die kanonische Reinigung auferlegt wird, d. h. daß er einige Männer zur Hand habe, sieben, zehn, zwanzig oder dreißig, je nachdem er mehr oder weniger und in mehreren oder nur wenigen, mehr oder minder ansehnlichen Orten übelbeleumdet gewesen ist, welche Männer seiner Stellung oder seinem Stande angehören, so daß, wenn der Bescholtene ein Mönch ist, jene auch Mönche, wenn ein Weltgeistlicher, jene auch Weltgeistliche, wenn ein Soldat, jene auch Soldaten sind, die ihn von dem (nachgesagten) Verbrechen reinigen, um dessentwillen er übel beleumdet ist. Diese Reinigungshelfer sollen Männer von katholischem Glauben und in ihrer Lebensführung erprobt sein, die auch jenes Umgang und Lebensführung nicht sowohl in der jetzigen, als vielmehr in der alten Zeit kennen, wie es geschrieben steht extra de purgatione canonica, inter sollicitudines.

Wenn er sich aber nicht hat reinigen wollen, werde er exkommuniziert; hat er diese Exkommunikation ein Jahr lang verhärteten Sinnes ausgehalten, so wird er danach als Ketzer verurteilt, nach c. excommunicamus itaque, § qui autem.

Wenn er aber beschlossen hat, sich zu reinigen, bei der Reinigung aber versagt hat, d. h., daß er solche und so viele Reinigungshelfer, wie ihm auferlegt war, daß sie ihn reinigen sollten, nicht gefunden hat, so wird er für überführt gehalten und so wie ein Ketzer verurteilt, wie es geschrieben steht extra de haer. excommunicamus I, § adiicimus und ver. qui non se und de purg. c. cum dilectus.

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 130. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/524&oldid=- (Version vom 8.9.2022)