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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer


Zwanzigste Frage. Über die erste Art, das Urteil zu fällen.

Die angezeigte Person wird also entweder als schuldlos oder gänzlich freizusprechen befunden; oder sie wird als bloß allgemein wegen Ketzerei übel beleumdet befunden; oder sie wird abgesehen vom üblen Leumunde als den peinlichen Verhören und Folterungen auszusetzen befunden; oder sie wird als der Ketzerei leicht verdächtig befunden oder sie wird als der Ketzerei heftig verdächtig befunden; oder sie wird als der Ketzerei ungestüm verdächtig befunden; oder sie wird als bezüglich der Ketzerei übelbeleumdet und verdächtig zugleich und allgemein befunden; oder sie wird als der Ketzerei geständig und bußfertig und in Wahrheit nicht rückfällig befunden; oder sie wird als der Ketzerei geständig und bußfertig aber wahrscheinlich rückfällig befunden; oder sie wird als der Ketzerei geständig und unbußfertig, aber nicht wirklich rückfällig befunden; oder sie wird als der Ketzerei geständig und unbußfertig, und auch mit Sicherheit rückfällig befunden; oder sie wird als nicht geständig, aber der Ketzerei durch gesetzmäßige Zeugen und sonst gerichtlich überführt befunden; oder sie wird als der Ketzerei überführt, aber als flüchtig oder abwesend in contumaciam befunden; oder sie wird als von einer anderen einzuäschernden oder eingeäscherten Hexe angezeigt befunden; oder sie wird als Behexungen nicht antuend, sondern durch unerlaubte Mittel und unpassend behebend befunden; oder sie wird als Hexen-Bogenschütze und Besprecher von Waffen befunden, der tötlich hinwegrafft; oder sie wird als Hexen-Hebamme befunden, die den Dämonen in feindlicher Weise Kinder weihen; oder sie wird als eine befunden, die sich in frivoler und betrügerischer Weise mit dem Mittel der Appellation schützt.

Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 125. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/519&oldid=- (Version vom 8.9.2022)