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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

primo. Der zweite ist der wahrscheinliche und zieht die (Forderung der) Reinigung nach sich; nicht aber der erste, wie es II, qu. 4, presbyter, heißt. Der dritte ist der heftige, der die Verurteilung nach sich zieht, und von dem gilt das Wort des Hieronymus, daß eine Frau entlassen werden kann wegen Hurerei oder wegen des Verdachtes der Hurerei, XXXII, qu. 1, dixit.

Beachte überdies, daß der zweite, welches der wahrscheinliche ist, zum halbvollen Beweise zugelassen wird, wie es extra de praesumpt. in multis heißt. Daher hilft er mit zum Beweise, wenn noch andere Stützen vorhanden sind; weshalb er nicht bloß zur Auferlegung der Reinigung zugelassen wird.

Bezüglich des heftigen (Verdachtes), der zur Verurteilung genügt, bemerke auch, daß er zweifach ist, indem einer „juris“ und der andere „de jure“ sein kann. (Letzterer liegt vor,) wenn das Recht auf grund einer Tatsache etwas annimmt und festsetzt; und gegen diesen wird kein Beweis zugelassen, extra de sponsa, nec qui fidem, wo es heißt, daß, wenn jemand einer Frau sein Wort gegeben hat, die Ehe mit ihr schließen zu wollen und später die Verbindung erfolgt, man annimmt, die Ehe sei geschlossen; ein Beweis für das Gegenteil wird nicht zugelassen. Der andere (Beweis) ist „juris“, aber nicht „de jure“, wie z. B. wenn das Recht etwas annimmt, aber nicht festsetzt, wie z. B. wenn ein Mann lange mit einer Frau zusammengewohnt hat, angenommen wird, daß sie von ihm erkannt worden ist, XXX, qu. 1, dixit; und dagegen wird der Beweis zugelassen.

Unter Anwendung auf unser Vorhaben bezüglich der Ketzerei der Hexen und des neuen Rechtes sagen wir, daß im Gesetz ein dreifacher Verdacht bezüglich des Verbrechens der Ketzerei gilt: der erste ist mäßig, der zweite groß, der dritte sehr groß. Der erste, welches der mäßige

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 115. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/509&oldid=- (Version vom 8.9.2022)