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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

es nicht gewußt habe, so spricht er da, wo er sagt, in einem gewissen Falle könne ein Zweikampf ohne Todsünde begangen werden, vom Standpunkte derer, die urteilen und raten, wo nicht auf ihre Anregung oder ihren Rat hin, sondern durch den Appellanten und den, der es annimmt, selbst eine solche Probe abgehalten wird, ohne andere Beziehung.

Und weil es nicht zu unserer Untersuchung gehört, bei diesen Dingen zu verweilen, sondern von den Hexen selbst zu handeln, so ergibt sich klar: wenn in anderen Kriminalsachen, bei Diebstahl oder Raub, eine solche Probe verboten ist, wieviel mehr hier, wo es feststeht, daß die Hexen alle Behexungen mit Hilfe der Dämonen besorgen, sei es bei der Zufügung, sei es bei der Heilung, sei es bei der Behebung, sei es bei der Verhinderung von Verletzungen. Es ist auch nicht wunderbar, daß die Hexen durch die Hilfe der Dämonen vor Verletzungen bei einer solchen Probe bewahrt werden, da, wie die Naturforscher lehren, der Saft eines gewissen Krautes, wenn die Hände damit eingesalbt werden, sie vor Verbrennung bewahren kann; und da dem Dämon selbst die Kräfte der Kräuter durchaus nicht verborgen sind, so könnte er, zugegeben, daß er die Verletzung durch Dazwischenlegen irgend eines Körpers zwischen die Hände der (das Eisen) tragenden Person und das Eisen selbst nicht unterbände, wie er es unsichtbar tun kann, dies doch durch derartige natürliche Eigenschaften der Dinge bewirken. Daher sind die Hexen weniger als jedwede andere Missetäter, wegen der intimen Beziehung, die sie mit den Dämonen unterhalten, durch solche Probe zu reinigen, sondern sind schon durch die bloße Tatsache, wenn sie daran appellieren, für verdächtige Hexen zu halten.

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 109. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/503&oldid=- (Version vom 8.9.2022)