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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

die Lust in Verwirrung stürzen“; so auch, wenn jemand von den Angriffen und Beleidigungen irgend eines Gemeinwesens um einer Kriminal- oder Zivilsache willen durch ein solches Urteil befreit werden könnte.

Desgleichen, weil die Verletzung der Hände durch glühendes Eisen weniger ist als die Vernichtung des Lebens durch den Zweikampf, deshalb, wenn der Zweikampf zugelassen wird, wo es als Sitte gilt, a fortiori auch die Probe mit dem glühenden Eisen.

Dagegen steht II, qu. 5, monomachiam, wo es heißt: „Die dem und derartigem nachjagen, scheinen Gott zu versuchen“. Dabei, sagen die Gelehrten, muß man beachten, daß, weil man sich nach dem Apostel, Thessalonicher I, 5, nicht nur des Bösen enthalten muß, sondern auch dessen, was den Schein des Bösen hat, es deshalb in jenem c. nicht heißt, „alle, die dem nachjagen, versuchen Gott“, sondern „scheinen zu versuchen“, damit man einsehe, daß, gesetzt den Fall, jemand, der solches ausübt, erstrebte damit ein anderes Ziel, vielleicht ein richtiges, man sich doch davor hüten muß, weil der Anschein schlecht ist.

Ich antworte: Daß ein solches Urteil oder eine solche Probe, besonders mit dem glühenden Eisen, unerlaubt sei, wird aus zwei (Gründen) hergeleitet; erstens, weil sie zur Beurteilung verborgener Dinge angeordnet werden, die dem göttlichen Urteil vorbehalten bleiben; zweitens auch, weil ein derartiges Urteil nicht von göttlicher Autorität noch auch von Dokumenten der heiligen Väter gestützt ist. Daher heißt es im c. consuluisti, II, qu. 5: „Was nicht durch Dokumente der heiligen Väter gestützt ist, muß als abergläubische Erfindung genommen werden“; und Papst Stephan sagt in demselben c.: „Auf grund freiwilligen Geständnisses oder des Beweises durch Zeugen ist es unserem Regimente gegeben, Delikte zu

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 106. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/500&oldid=- (Version vom 8.9.2022)