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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

willen, die die Zeugen ausgesagt haben, befindet, die Ketzerei der Hexen abzuschwören, wie bei der zweiten Art, das Urteil zu fällen, erörtert werden wird.

Die zweite Vorsichtsmaßregel ist nicht nur nach dieser ersten zu beobachten, sondern auch zu jeder Zeit vom Richter und allen Beisitzern zu beachten: daß sie sich von ihr körperlich nicht berühren lassen, besonders an der nackten Verbindungsstelle der Hände und Arme; sondern sie sollen auf jeden Fall am Palmensonntag geweihtes Salz und geweihte Kräuter bei sich tragen. Diese Dinge nämlich, zusammen mit geweihtem Wachs eingewickelt und am Halse getragen, haben, wie sich oben im zweiten Teile des Werkes (im Kapitel) über die Heilmittel gegen angehexte Krankheiten und Mängel ergeben hat, eine wunderbare vorbeugende Wirksamkeit, nicht nur nach den Zeugnissen von Hexen, sondern auch infolge der Praxis und Gepflogenheit der Kirche, die zu diesem Ende derlei exorzisiert und weiht, wie es sich in deren Exorzismen ergibt, wenn es heißt: „Zur Verscheuchung aller Macht des Feindes“ etc.

Es möge auch nicht fremdartig erscheinen, (was) bezüglich der Berührung der Gelenke oder Glieder (gesagt ist), weil sie mit Zulassung Gottes bisweilen durch die Berührung, manchmal durch den Blick oder durch das Anhören der von ihnen ausgestoßenen Worte mit Hilfe der Dämonen behexen können; besonders in der Zeit, wo sie dem peinlichen Verhör ausgesetzt werden, wie es uns die Erfahrung lehrt. Wir kennen gewisse in Zitadellen festgehaltene (Hexen), die mit den inständigsten Bitten die Kastellane um nichts weiter baten, als daß ihnen bei der Ankunft des Richters oder eines anderen Vorsitzenden gestattet würde, den ersten Blick des Auges auf den Richter selbst richten zu können, bevor sie von ihm oder anderen gesehen würden, infolge welches Blickes sie es

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 92. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/486&oldid=- (Version vom 1.8.2018)