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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

daß sie sich selbst den Tod antue, sei es, insofern der Teufel sie selbst zu verlassen strebt oder sei es, daß er von Gott aus gezwungen wird, sie zu verlassen. Denn gerade das kann der Teufel besser wissen als es jemand in Büchern berichten kann.




Fünfzehnte Frage. Über die Fortsetzung der Folter und von den Kautelen und Zeichen, an denen der Richter die Hexe erkennen kann, und wie er sich gegen ihre Behexungen schützen soll. Und wie sie zu scheeren sind und wo sie ihre Hexenmittel verborgen haben; mit verschiedenen Erklärungen, der Hexenkunst der Verschwiegenheit zu begegnen. Elfter Akt.

Was bleibt aber in der Folge dem Richter bei der Fortsetzung der Folter noch übrig? Es ist erstens zu beachten, daß, wie nicht für alle Krankheiten dieselbe Medizin gilt, sondern es vielmehr für die verschiedenen und einzelnen verschiedene und einzelne Medizinen gibt, so auch nicht bei allen Ketzern oder wegen Ketzerei Angezeigten dieselbe Art zu fragen, zu inquirieren und zu verhören bezüglich der Artikel zu beobachten ist, sondern gemäß der Verschiedenheit der Sekten und Personen eine verschiedene und mannigfache Art zu prüfen. Daher kann ein kluger Richter wie der Arzt, der morsche Glieder abzuschneiden und räudige Schafe von den Unschuldigen zu sondern bestrebt ist, schon erwägen, daß die Angezeigte mit der Hexenkunst der Verschwiegenheit infiziert ist, welche Verschwiegenheit herauszureißen keine einzelne und unfehlbare Regel oder Weise aufgezeichnet werden kann; ja es wäre auch deshalb

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 89. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/483&oldid=- (Version vom 1.8.2018)