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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

kämen oder die Hexen verrieten. Jedoch sollte man sich bei ihrem Verrate deshalb nicht beruhigen, weil der Teufel lügnerisch ist, außer wenn gleichermaßen noch andere Indizien der Tat samt Zeugen zusammenwirkten.

Anderen scheint es mit Bezug ebendarauf, daß, im Falle sie in dieser Weise dem Gefängnis überantwortet sei, man ihr eine Zeitlang das Versprechen halten müsse und sie dann nach einem Zeitraume einzuäschern sei.

Es gibt eine dritte Art von Leuten, welche sagen, der Richter könne ihr getrost die Erhaltung des Lebens zusichern, jedoch so, daß er sich danach von der Fällung des Urteils entlastete und an seine Stelle einen anderen einsetzte.

Unter diesen Arten mag zwar die erste wegen der Heilung von Behexten nützlich scheinen; aber weil es nicht erlaubt ist, Hexenwerk durch Hexenwerk oder unerlaubte Taten zu beheben, wenn es auch, wie sich in der ersten und zwar einleitenden Frage dieses dritten Teiles ergeben hat, die Meinung sehr vieler ist, daß es erlaubt sei, Behexungen durch eitle und abergläubische Werke zu beheben; aber weil hierbei die Erfahrung, die Praxis und die abwechslungsreichen Geschäfte die Richter mehr belehren als irgend jemandes Kunst oder Lehre, so wird das den Richtern überlassen. Gewiß ist aber, wie es die Erfahrung mehrmals gelehrt hat: es würden viele die Wahrheit gestehen, wenn sie nicht durch die Furcht vor dem Tode zurückgezogen würden. –

Drittens besteht der (gegenwärtige) Akt darin, daß wenn sie weder auf Drohungen noch auf solche Versprechungen hin die Wahrheit hat gestehen wollen, die Büttel das gefällte Urteil vollstrecken und sie dem peinlichen Verhöre nach den gewohnten und nicht neuen noch auch ausgesuchten Weisen leichter oder stärker ausgesetzt wird, je nachdem es das Verbrechen der Delinquentin

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 87. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/481&oldid=- (Version vom 1.8.2018)