Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer | |
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Hier wird – wir nehmen den Fall an – dem Richter eine evidente Tat vorgelegt und gefragt, ob (die Betreffende) für offenkundig in Hexenketzerei ertappt zu halten ist. Man muß mit ja antworten nach den Worten des Bernardus in der Glossa ordinaria und im c. ad abolendam, wie es oben in der erwähnten Frage berührt wird; darum weil auf drei Arten, wie dort berührt wird, jemand als in dieser Weise ertappt beurteilt wird und weil auch jene drei nicht in Verbindung, d. h. alle drei zugleich, zusammenzuwirken haben, sondern jedes einzelne für sich; nämlich die Evidenz der Tat, die gesetzmäßige Vorführung von Zeugen und das eigene Geständnis macht, daß die Hexe für offenkundig ertappt erachtet wird. Das Indizium der Tat aber unterscheidet sich von der Evidenz, da es weniger ist als die Evidenz; doch wird es auch aus den Worten und Werken der Hexen entnommen, wie in jener siebenten Frage berührt wird, und man urteilt nach Behexungen, die nicht sowohl plötzlich, als im Verlauf der Zeit angetan worden sind, doch auch durch vorangehende Drohungen; und so können wir schließen, daß sich jetzt unsere Frage um ähnliche angezeigte Hexen dreht, die bei den Verteidigungen, wie vorausgeschickt, versagt oder auch nicht versagt haben, darum weil sie nicht zugelassen waren; nicht zugelassen aber, weil sie nicht darum gebeten hatten: was der Richter zu tun hat und wie an die (peinlichen) Fragen heranzugehen ist, um die Wahrheit zu sagen zur Strafe des Blutes. Hier muß der Richter wegen der ungeheuren Mühen gegen die Hexenkunst der Verschwiegenheit mehrerlei beachten, was auch allmählich in den Kapiteln hergeleitet wird.
Das erste ist, daß er zur peinlichen Befragung einer Hexe nicht schnell bereit sei. Er habe jedoch Obacht auf gewisse Anzeichen, welche folgen werden. Weshalb er
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 81. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/475&oldid=- (Version vom 1.8.2018)