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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

ist; sie wird sogleich antworten, Freund, und zwar deshalb, damit man bei seinem Zeugnis stehen bleibe; und dann kann sie ihn in jenem Prozesse nicht als ihren Todfeind durch ihren Advokaten angeben, da sie unter Eid vorher gesagt hat, er sei ihr Freund. Wenn sie aber antwortet, sie wisse nichts von ihm, dann werde sie gefragt, ob er ihr Freund oder Feind ist; sogleich wird sie antworten, Freund, weil es nicht angeht, einen als Feind zu bezeichnen, von dem sie nichts Schlimmes weiß. Sie wird also sagen: „Ich bin sein Freund. Aber trotzdem, wenn ich etwas wüßte, würde ich nicht unterlassen, es zu enthüllen.“ In der und der Sache also wird sie ihn später nicht als Feind hinstellen können; oder sie wird zum mindesten Gründe der Todfeindschaft von Anfang an beibringen; und dann wird dem Advokaten Glauben geschenkt werden.

Die fünfte Art: Es wird nämlich dem Angezeigten oder Advokaten eine Kopie des Prozesses mit Unterdrückung der Namen der Angeber überreicht; und wenn der Advokat ihn über die Einzelheiten belehrt, stellt er Vermutungen auf, wer oder welcher derartiges gegen ihn ausgesagt haben; und häufig kommt (ihm dabei der eine oder andere) zum Bewußtsein. Wenn er dann sagt, der und der ist (mein) Todfeind; ich will es durch Zeugen beweisen, dann hat der Richter zu erwägen, ob er ihn übereinstimmend mit dem Prozeß genannt hat; und weil jener gesagt hat, er wolle es durch Zeugen beweisen, wird er sie prüfen und nach den Ursachen der Feindschaft forschen, nachdem heimlich dazu ein guter Rat von erfahrenen oder alten Leuten zusammengerufen worden ist, bei denen Klugheit wohnt; und wenn er so genügende Ursachen der Todfeindschaft gefunden hat, dann weise er zunächst die Zeugen zurück, und jene (Angeklagte ?) wird entlassen, falls nicht andere Belastungen anderer

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 77. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/471&oldid=- (Version vom 1.8.2018)